Auslandspfarrer in London


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Aus Enttäuschung darüber, dass seine Kirche nur zögerlich den bekenntnisgefährdenden Charakter des „Arierparagraphen“ erkannte und sich nicht zu einer Trennung von der deutschchristlich dominierten Reichskirche entschließen konnte, nutzte Dietrich Bonhoeffer noch Ende 1933 die Möglichkeit, als Auslandspfarrer nach London zu wechseln.


Das Gefühl eigener Isolation legte es jetzt nahe, eine Weile in die Wüste zu gehen, wie er sich ausdrückte. Zusammen mit seinem Freund Franz Hildebrandt, der ihm kurzfristig nach London gefolgt war, versuchte er aber nun, die in England lebenden deutschen evangelischen Pfarrer von der Reichskirche zu trennen.


Mit Erfolg: Erstmals am 7. Januar 1934 entzogen die in London lebenden deutschen evangelischen Pfarrer dem Reichsbischof per Telegramm ihr Vertrauen. Wir zeigen eine Abschrift davon, die in Bonhoeffers Nachlass überliefert ist.


Die abtrünnigen Pfarrer zogen prompt die Maßregelung Theodor Heckels auf sich, Leiter des kirchlichen Außenamtes der Deutschen Evangelischen Kirche in Berlin. Selbst durch einen Visitationsbesuch in London gelang es Heckel nicht, sie zu einer grundsätzlichen Loyalitätserklärung zu bewegen. Die Gruppe um Bonhoeffer hatte unter Protest den Raum verlassen. Besonderen Eindruck machte, dass die Pfarrerschaft Heckel gegenüber energisch gegen die Anwendung des „Arierparagraphen“ protestierte und verlangte, dass in Deutschland kein Pfarrer abgesetzt werden dürfe, der sich gegen diesen „Arierparagraphen“ wende.


Der formelle Anschluss der deutschen evangelischen Gemeinden in England an die Bekennende Kirche wurde im November 1934 erklärt. Bonhoeffer nahm unverzüglich Anschlussverhandlungen in Berlin auf. Zugleich versuchte er, die englischen Vertreter der Ökumene, allen voran Bischof George Bell aus Chichester, davon zu überzeugen, die Bekennende Kirche als vollwertige, ja einzige evangelische Vertretung für Deutschland zu akzeptieren.


Quelle / Titel


  • © bpk/Staatsbibliothek Preußischer Kulturbesitz Berlin, Handschriftenabt., Nachl. 299/Bonhoeffer, A41,2(3)

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