Fürbitte für verfolgte Bekenntnischristen


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Wegen ihres Einsatzes für die Bekennende Kirche wurde eine große Zahl von Pfarrern durch kirchliche und staatliche Stellen gemaßregelt. Die deutschchristlichen Kirchenleitungen disziplinierten unbotmäßige Pfarrer mit Versetzungen, Amtsenthebungen, Zwangspensionierungen und Entlassungen.


Der NS-Staat ging bei angeblichen oder tatsächlichen Verstößen gegen staatliche Anordnungen mit Verhören, Redeverboten, Ausweisungen, Aufenthaltsverboten, Verhaftungen, Gerichtsprozessen und Konzentrationslagerhaft gegen unliebsame Pfarrer und Gemeindemitglieder vor.


Seit 1935 erfasste die Bekennende Kirche systematisch alle so „Gemaßregelten“ und rief die Gemeinden zur Fürbitte in den Gottesdiensten auf. Dazu versandten ihre Leitungsgremien „Fürbittelisten“, die die Namen der Betroffenen und die Art der Maßregelung enthielten. Mit der Verlesung der Namen in den Gottesdiensten solidarisierte sich die Bekennende Kirche öffentlich mit den Gemaßregelten.


Die NS-Machthaber fassten die Fürbitte als staatsfeindliche politische Demonstration auf. Sie erließen zwar kein offizielles Verbot, die Gestapo untersagte jedoch immer häufiger die Versendung der Listen und die Verlesung der Namen und nahm sie zum Anlass für weitere Verhaftungen.


So war die Fürbitte auch Vorwand für viele Inhaftierungen bei der Verhaftungswelle von 1937. Sie wurde als Verstoß gegen den „Kanzelparagraphen“ von 1871 geahndet, der Geistliche, die Angelegenheiten des Staates in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise zum Gegenstande einer Verkündigung machten, mit Gefängnis bedrohte.


Auf dem Höhepunkt der Verhaftungswelle forderte das „Kasseler Gremium“, ein Bündnis der seit 1936 gespaltenen Bekennenden Kirche, die Gemeinden am 11. Juli 1937 auf, für alle verhafteten Brüder und Schwestern zu beten und sich in besonderen Fürbittegottesdiensten … zu vereinigen. Trotz zahlreicher Verurteilungen hielt die Bekennende Kirche an der Fürbitte für ihre verfolgten Mitglieder bis Kriegsende fest.


Quelle / Titel


  • ©Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte München, Nachlass von Soden 9

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