Die Zwangsintegration evangelischer Frauenverbände


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Die Frauenhilfe gehörte dem Gesamtverband der Evangelischen Frauenhilfe in Potsdam an und dieser wiederum war dem Centralverband der Inneren Mission angeschlossen. Ab 1933 war die Frauenhilfe Teil des Frauenwerks der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK). Das Frauenwerk vermochte im Kirchenkampf eine neutrale Position einzunehmen, ja tendierte sogar zunehmend zur Bekennenden Kirche.


Reichsbischof Müller versuchte solchen Tendenzen zu entgegnen, indem er am 24. April 1935 alle auf dem Boden der Deutschen Evangelischen Kirche stehenden Frauenorganisationen im Frauendienst der DEK zusammenfasste. Die evangelischen Frauenverbände forderte er auf, diesem beizutreten, da das Frauenwerk der DEK einschließlich der Reichsfrauenhilfe sich auf die Seite der Bekennenden Kirche gestellt habe. Dieser neue Frauendienst, der deutschchristlich und reichskirchlich orientiert sein sollte, gehörte dem Deutschen Frauenwerk und damit der NS-Frauenschaft an.


Zum Deutschen Frauenwerk gehörte auch das Frauenwerk der DEK, das aber aufgrund der Konkurrenz mit dem Frauendienst der DEK am 23. November 1935 aus dem Deutschen Frauenwerk ausgeschlossen wurde. Der Reichskirchenausschuss stellte sich daraufhin hinter das Frauenwerk der DEK. In manchen Gemeinden standen sich nun Frauenhilfe der Bekennenden Kirche und Frauendienst der Deutschen Christen gegenüber und konkurrierten um die Benutzung kirchlicher Räume.


Quelle / Titel


  • Gesetzesblatt der DEK, Nr. 15 vom 26.4.1935, S. 47. ©EvAKiZ, München

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