Die Reichstagswahl im März 1933


  • 1tes Bild zum Dokument
    Bildlupe

An der Reichstagswahl am 5. März 1933 konnten zwar noch die verschiedenen Parteien teilnehmen, die Wahl als solche war aber schon nicht mehr frei. Unmittelbar nach dem Brand des Berliner Reichstagsgebäudes waren mithilfe der „Reichstagsbrandverordnung“ vom 28. Februar 1933 wesentliche Grundrechte außer Kraft gesetzt worden. Insbesondere Kommunisten und Sozialdemokraten wurden Opfer des nationalsozialistischen Terrors. Ihr Wahlkampf wurde massiv behindert.


Unter diesen Bedingungen konnte die NSDAP gegenüber der Wahl vom November 1932 ihren Stimmenanteil zwar um 10,8 % auf 43,8 % erhöhen (= 288 von 647 Mandaten), das angestrebte Ziel einer absoluten Mehrheit verfehlte sie aber. Die massiv bedrängte KPD verlor 4,6 % und erzielte 12,3 % der Stimmen (= 81 Mandate). Bei allen übrigen Parteien hielten sich die Verluste in Grenzen (zwischen 0,1 % und 2,1 %). Zweitstärkste Partei nach der NSDAP wurde die SPD mit 18,3 % (= 120 Mandate). Die katholische Zentrumspartei erhielt 11,3 % der Stimmen (= 73 Mandate), die aus der DNVP, dem Stahlhelm und dem Landbund hervorgegangene rechtskonservative Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 8 % (= 52 Mandate). Sechs weitere Parteien lagen jeweils unter 3 %, konnten aber wegen des Fehlens einer Sperrklausel gleichwohl (jeweils 1 bis 19) Abgeordnete in den neuen Reichstag entsenden.


Die Hochburgen der NSDAP lagen im östlichen, überwiegend protestantischen Teil Preußens. Außer in den katholisch geprägten Wahlkreisen Köln-Aachen und Koblenz-Trier, in denen das Zentrum dominierte, wurde sie aber auch sonst überall die stärkste Partei. Noch vor der Konstituierung des neuen Reichstages wurden die 81 Mandate der KPD für ungültig erklärt. Auf diese Weise erlangte die NSDAP doch noch die absolute Mehrheit der Sitze im neuen Reichstag.


Am 23. März 1933 verabschiedete der Reichstag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit das sogenannte „Ermächtigungsgesetz“, das die Gewaltenteilung zwischen legislativer und exekutiver Gewalt aufhob. Die NS-Regierung konnte hinfort Gesetze verabschieden, ohne dass der Reichstag noch darüber befinden musste. Außer den SPD-Abgeordneten stimmten alle Reichstagsabgeordneten, auch die, die nicht der NSDAP angehörten, für das Ermächtigungsgesetz – und beerdigten damit faktisch das parlamentarische System in Deutschland. In den nächsten Monaten wurden außer der NSDAP alle politischen Parteien verboten bzw. lösten sich auf. Mitgliedern der Rechtsparteien wurde zum Teil ein Übertritt in die NSDAP ermöglicht.


Quelle / Titel


Verwandte Inhalte