„Schutzhaft“ für Oppositionelle


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Die Nationalsozialisten gingen unmittelbar nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 daran, in aller Offenheit politisch Andersdenkende, vor allem Sozialdemokaten und Kommunisten, systematisch mit nunmehr staatlich gedeckten Terrormaßnahmen zu bekämpfen.


Die Nationalsozialisten verfügten in Preußen über das Innenministerium und damit über die Polizeigewalt. Im ganzen Reich wurden 40.000 SA- und SS-Leute als Hilfspolizei eingesetzt, vielfach stellten sie zu diesem Zweck paramilitärisch auftretende Schlägerbanden mit polizeilichen Befugnissen.


Modellhaft für das ganze Reich wurde am 22. März 1933 in Dachau bei München, auf Initiative Hermann Görings, eines der ersten Konzentrationslager der SS errichtet. Die oppositionellen Stimmen zum Nationalsozialismus wurden aus dem Verkehr gezogen und hier eingesperrt. Die Festnahme von Oppositionellen wurde mit dem beschönigenden Ausdruck „Schutzhaft“ umschrieben, womit die nationalsozialistischen Machthaber vorgaben, die Verfolgten vor etwaigen Übergriffen aus dem Volk in Obhut zu nehmen. In Dachau erprobten die Nationalsozialisten in der Anfangszeit die Handlungsspielräume für die Verfolgung der politischen Opposition.


Schon bald kam ein weitgespanntes Netz von weiteren Konzentrationslagern hinzu. Nachdem im Verlauf des Jahres 1933 die politische Opposition weitgehend ausgeschaltet war, weiteten die Nationalsozialisten ihre Verfolgungen vornehmlich nach rassistischen Gesichtspunkten auf andere Gruppen der Gesellschaft aus. Von der deutschen Öffentlichkeit wurden die neu errichteten Konzentrationslager vielfach als ordnungsstabilisierende Einrichtungen wahrgenommen und entsprechend begrüßt.


Quelle / Titel


  • Kwz, gemeinfrei

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