Verhaftung – KZ – Entlassung


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Im Sommer 1936 wurde Werner Koch mit der vorzeitigen Veröffentlichung der Geheimen Denkschrift an Hitler in Verbindung gebracht, die von der Zweiten Vorläufigen Leitung verfasst worden war. Er wurde am 14. November 1936 verhaftet und mit seinem Mitwisser Friedrich Weißler, dem „nicht arischen“ Kanzleichef der Vorläufigen Kirchenleitung, am 13. Februar 1937 in das Konzentrationslager Sachsenhausen eingeliefert.


Am 1. Dezember 1938 erhielt Koch die Mitteilung, dass er aus dem Konzentrationslager entlassen werden sollte. Die Ursache für diesen völlig unerwarteten Schritt war in den persönlichen Verhältnissen Kochs zu suchen. Bei einer privaten Feier des Barons Kurt von Schertel in Wiesbaden war auch Heinrich Himmler zu Gast. Zu fortgeschrittener Stunde wagte von Schertel die Bitte um die Freilassung des Sohnes seines Freundes Maximilian Koch aus dem Konzentrationslager. Der Vater hatte vorsorglich eine schriftliche Darstellung des Sachverhaltes von der Inhaftierung seines Sohnes vorbereitet, die Himmler überreicht wurde. Nach der Lektüre befahl Himmler seinem Adjutanten noch am selben Abend, die Freilassung von Werner Koch in die Wege zu leiten.


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