„Persönlicher Gefangener des Führers“


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Seit Juli 1937 war Martin Niemöller in Untersuchungshaft. Die Anklage lautete auf Herabwürdigung staatlicher Maßnahmen und führender NS-Politiker, Anstiftung zum Verstoß gegen staatliche Gesetze und Veröffentlichung von Schriften, die den inneren Frieden störten.


Im März 1938 wurde er zu einer geringen Haft- und Geldstrafe verurteilt. Die Gefängnisstrafe galt als mit der Untersuchungshaft verbüßt. Das Urteil kam einem Freispruch gleich. Trotzdem wurde er als „persönlicher Gefangener des Führers“ in das Konzentrationslager Sachsenhausen verschleppt.


Die Einzelhaft ließ ihn in tiefe Niedergeschlagenheit verfallen. Nach Kriegsbeginn meldete er sich vergeblich zur Marine. Phasenweise überlegte er, zum Katholizismus überzutreten. Erst als er 1941 in das Konzentrationslager Dachau verlegt wurde, konnte er Kontakte zu Mitgefangenen aufnehmen.


Im April 1945 wurde er zusammen mit 150 weiteren „Sonderhäftlingen“ nach Südtirol transportiert, wo er in letzter Sekunde vor der Erschießung gerettet und schließlich von den Amerikanern befreit wurde. Dass Niemöller acht Jahre Haft überlebte, war vor allem der anhaltenden Aufmerksamkeit des Auslands zu verdanken, wo er als das Symbol des Widerstands gegen Hitler galt.


Quelle / Titel


  • KWZ, gemeinfrei

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