Der Fall Niemöller


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Im Sommer 1937 wurde die Bekennende Kirche Opfer einer groß angelegten Verhaftungswelle der Gestapo. Am 1. Juli 1937 wurde auch die Symbolfigur der Bekennenden Kirche schlechthin, Martin Niemöller, verhaftet. Ihm wurde vorgeworfen, staatliche Maßnahmen und führende NS-Politiker verunglimpft, zum Verstoß gegen staatliche Gesetze aufgerufen und Schriften veröffentlicht zu haben, die den inneren Frieden störten.


Der Bruderrat der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union protestierte in einer Kanzelabkündigung vom 2. Juli 1937, Niemöller sei es um die Ehre Gottes in unserem Volk und um den Gehorsam gegen Gottes Wort gegangen. Wo es darum gehe, sei das Gewissen eines Christenmenschen gebunden. Niemöllers Verhaftung treffe die ganze evangelische Christenheit in Deutschland. Mit ihm sei die Kirche des Evangeliums in Deutschland vor die Schranken der Gerichte gefordert. Um die Urheber der Kanzelabkündigung zu ermitteln, nahm die Gestapo weitere Verhaftungen vor.


Der Prozess gegen Niemöller fand erst im Februar 1938 statt, weil der NS-Staat eine sichere Verurteilung erreichen wollte. Die von der Bekennenden Kirche angeordneten Bittgottesdienste für Niemöller wurden verboten. Das Urteil, das auf eine geringe Haft- und Geldstrafe lautete, kam einem Freispruch gleich. Die Haft war mit der Untersuchungshaft bereits verbüßt. Niemöller wurde jedoch nicht freigelassen, sondern als „persönlicher Gefangener Hitlers“ in Konzentrationslagerhaft verschleppt.


Gegen dieses Unrecht protestierte die Vorläufige Kirchenleitung mit einer Kanzelabkündigung und prangerte an, Niemöller sei verschleppt worden, damit endlich die Stimme der Kirche in Deutschland zum Schweigen kommt und damit endlich der Widerstand gegen die Zerstörung und Auflösung der Kirche erlahmt.


Die Bekennende Kirche hielt Fürbittegottesdienste für Niemöller und brachte Tausende von Postkarten mit dem Bild und Aussprüchen Niemöllers in Umlauf. Die Proteste halfen allerdings nicht: Niemöller kam erst 1945 wieder aus der Konzentrationslagerhaft frei.


Quelle / Titel


  • © Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte München, C 3. 23

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