Rassismus als ideologische Grundlage
Ein zentrales Element der nationalsozialistischen Weltanschauung war die „Rassenideologie“. Sie war Ausgangspunkt und Grundlage für die Rassenpolitik des „Dritten Reiches“. In der sogenannten „Rassenkunde“ wurde die „Rassenpflege“ (Eugenik) nach vermeintlich wissenschaftlichen Standards erforscht und als Lehre vermittelbar gemacht.
Die theoretischen Grundlagen dieser „Rassenkunde“ gehen bis ins 19. Jahrhundert zurück (Arthur de Gobineau 1816–1882, Houston Stewart Chamberlain 1855–1927), sie wurden frühzeitig von Hitler aufgegriffen („Mein Kampf“) und von NS-Ideologen wie Alfred Rosenberg und Hans F. K. Günther zu pseudowissenschaftlichen Lehren ausgebaut.
Die NS-Ideologen gingen von einer grundsätzlichen Unterscheidung der Menschheit in höher- und minderwertige Rassen aus, wonach drei Rassegruppen bestünden: die „kulturstiftende Rasse“ („Herrenrasse“), die „kulturtragenden Rassen“ (vornehmlich die „afrikanischen“ und „asiatischen Rassen“) und die „kulturzersetzenden“, „semitischen Rassen“.
Diese Rassenideologie wurde von den Nationalsozialisten in die politische Praxis umgesetzt, womit der Weg in den Holocaust, in die Vernichtung vermeintlich „minderwertiger Rassen“ geebnet wurde. Der „Arier“ wurde von den Nationalsozialisten als Leitbild der „Herrenrasse“ verherrlicht, indem alles daran gesetzt wurde, den überlegenen „arischen Menschen“ herauszubilden. Zu diesem Zweck wurden im Sinne einer „Rassenhygiene“ vermeintlich minderwertige Elemente aus dem deutschen „Volkskörper“ eliminiert.
Infolge dieser Radikalisierung kam es zunächst zur Zurückdrängung, später dann zur planmäßigen Tötung von Kranken und Menschen mit Behinderungen („Euthanasie“), die als „minderwertig“ erachtet wurden. Juden, aber auch Sinti und Roma, waren nach dieser Lehre der untersten Stufe der „zersetzenden Rassen“ zugeordnet und wurden diffamiert, verfolgt, deportiert und zuletzt massenhaft und fabrikmäßig in den zahlreichen Vernichtungslagern ermordet.
Mit den „Nürnberger Rassengesetzen“ aus dem Jahr 1935 wurde aus Gründen der „Rassenreinheit“ der sexuelle Kontakt zwischen Menschen „höherer“ und „minderwertiger“ Rassen sogar gesetzlich verboten („Rassenschande“). Der „Ariernachweis“, bei dessen Erstellung die in Kirchenbücher gesammelten Familiendaten (Geburt, Taufe) eine wichtige Hilfsquelle boten, war Bestandteil dieser auf kulturelle Segregation, dann auf Vernichtung abzielenden rassistischen und antisemitischen Maßnahmen.
Quelle / Titel
- Jens Liebenau, gemeinfrei