Gegen die Umwandlung konfessioneller Kindergärten


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1934 gab es 2.773 evangelische Kindergärten mit 178.798 Plätzen und 4.003 Mitarbeiterinnen; bis 1936 war die Zahl der Einrichtungen auf 2.812 angewachsen.


Mit dem Machtantritt der Nationalsozialisten verbanden die Vertreter der Kindergartenarbeit große Hoffnungen. Diese wurden gründlich enttäuscht. Der Frontalangriff des NS-Staates auf alle Bereiche der Erziehung und Bildung betraf auch die Kindergärten.


Seitens der evangelischen Einrichtungen hatte man zunächst noch auf eine gedeihliche Zusammenarbeit mit der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt (NSV) gesetzt, doch spätestens seit 1935 strebte diese für alle Fragen der Volkswohlfahrt und Fürsorge (Adolf Hitler) einen totalen Machtanspruch an – auch bei den Kindergärten.


Verbunden mit der seit 1935 propagierten Forderung einer „Entkonfessionalisierung des öffentlichen Lebens“ und der Behauptung eines Rechtes der NSDAP zur „Menschenführung“, suchte die NSV ihren Anspruch mit wachsendem Druck und zunehmender Radikalität durchzusetzen. Kindergärten wurde auf behördlichem Wege, mithin im Verfahren legal, die Genehmigung entzogen, d. h. sie wurden geschlossen, um sofort von der NSV übernommen und wieder eröffnet zu werden.


Vor allem 1936 und 1937 wurde mit Druck versucht, auf „freiwilligem“ Wege eine Übergabe von Kinderpflegeeinrichtungen zu erreichen; auf diese Art gingen bis 1941 ca. 500 Einrichtungen an die NSV verloren. Doch immer noch mögliche Neueröffnungen glichen den Verlust evangelischer Kindergärten an die NSV zunächst nahezu aus.


Außer in entschieden deutschchristlichen Landeskirchen, wo die NSV als Partner erschien, dem man die Kindergärten übertragen konnte, gab es gegen diese Maßnahmen seitens der evangelischen Kirche entschiedenen Protest. Beispielsweise richtete der Reichskirchenausschuss am 25. Mai 1936 ein Schreiben an das Reichskirchenministerium, in dem er die Übergriffe darstellte und als Eingriff in das Elternrecht brandmarkte. Es sei befremdlich, wenn Elternproteste als Sabotage gegen Staat und Partei hingestellt werde.


Auf welch verschiedenen Wegen und wie entschlossen Gemeindeglieder und Kirchenleitung gegen die Umwandlung eines kirchlich geprägten in einen NSV-Kindergarten protestierten, lässt sich im badischen Kork besonders anschaulich aufzeigen:


Als der im Korber – kommunalen – Kindergarten tätigen Diakonisse zum 31. März 1936 gekündigt wurde und an ihre Stelle eine NSV-Schwester trat, suchten Ortspfarrer und Innere Mission Baden zunächst durch Gespräche mit den vor Ort Verantwortlichen, eine Zurücknahme dieser Maßnahme zu erreichen. Als diese scheiterten, wurden die Eltern selbst aktiv. Durch die Gründung eines Trägervereins für eine kirchliche Kinderschule machten sie nicht nur deutlich, dass sie auf eine religiöse Erziehung ihrer Kinder nicht verzichten wollten, sie widersetzen sich auch eindrücklich dem staatlichen „Erziehungsmonopol“ (Melzer).


Der Verein hatte binnen kürzester Zeit zahlreiche Mitglieder. Die Kirchengemeinde richtete daraufhin im Pfarrhaus Räume her und stellte eine Kinderschwester ein. Gemeindeglieder, die sich in dieser Sache engagierten, sahen sich bald Verhören durch die Gestapo und behördlichen Drohungen ausgesetzt.


Daraufhin wandte sich der Evangelische Oberkirchenrat in Karlsruhe an Gauleiter und Reichsstatthalter Robert Wagner und beklagte die Missachtung der immer wieder zugesagten Gewissens- und Glaubensfreiheit. Zudem wurde gefordert, den gegen zwei Parteimitglieder, die sich für den kirchlichen Kindergarten eingesetzt hatten, verhängten Parteiausschluss zurückzunehmen.


Als das Bezirksamt Kehl die Nutzung der Räume in Pfarrhaus als Kindergarten untersagte, reichte der Oberkirchenrat am 13. Oktober 1936 beim Badischen Verwaltungsgerichtshof Klage ein. Am 8. Dezember hob das Gericht die Schließungsverfügung tatsächlich auf – noch war die Justiz nicht ganz gleichgeschaltet. Zur Sicherung der kirchlichen Einrichtungen ordnete der Oberkirchenrat im November in einem Rundschreiben an alle Pfarrer an, die bisherige missverständliche Bezeichnung „Kinderschule“ durch die Begriffe „Kindergarten“ oder „Kindertagesstätte“ zu ersetzen.


Entschiedenes Engagement der Eltern, die auf einer religiösen Erziehung ihrer Kinder beharrten, eine engere Anbindung der Kinderbetreuungseinrichtungen an die Institution Kirche sowie massive Proteste bei den regionalen NS-Größen führten dazu, dass dem ersten Vorstoß zur Beseitigung kirchlicher Einrichtungen nur ein mäßiger Erfolg beschieden war.


Quelle / Titel


  • © Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Best. 1 Nr. 2837

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