Protest gegen die „Finanzabteilungen“


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Mit dem „Gesetz über die Vermögensverwaltung in den evangelischen Landeskirchen“ vom 11. März 1935 startete das NS-Regime einen weiteren Angriff gegen die Kirche.


Nach diesem Gesetz mussten in der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union und in einigen anderen Landeskirchen sogenannte „Finanzabteilungen“ eingerichtet werden. Diese Abteilungen bestanden zunächst aus kirchlichen Beamten und sollten das kirchliche Finanzwesen kontrollieren.


Die altpreußische Bekennende Kirche verweigerte jegliche Mitarbeit. Sie blieb auch bei ihrer Verweigerung, als das Reichskirchenministerium ihr die Aufrechterhaltung von Geschäftsstellen und die Führung eigener Konten verbot.


Am 26. September 1935 erklärte die Bekenntnissynode der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union, die kirchliche Vermögensverwaltung sei allein von bekenntnismäßig gebundenen kirchlichen Organen auszuüben. Daher dürfe die Kirche durch Mitarbeit bei der Durchführung des Gesetzes vom 11. März 1935 eine Verantwortung nicht übernehmen.


Breiter kirchlicher Protest regte sich erst, als das Reichskirchenministerium mit einer Verordnung vom 25. Juni 1937 das System der Finanzabteilungen auf alle Landeskirchen ausdehnen wollte, ihre Befugnisse erweiterte und ihre Zusammensetzung änderte.


Anfang Juli schlossen sich Bruderräte, intakte Landeskirchen und andere nicht deutschchristliche Kirchenführer im „Kasseler Gremium“ zusammen und erhoben gemeinsam Protest. Sie verurteilten die Verordnung als Ausdruck eines Staatskirchentums und eines autoritären Prinzips und stellten fest, dass die Mitwirkung von Kirchenbeamten an den Finanzabteilungen bekenntniswidrig sei.


Nach Erlass der Verordnung wurden nur noch wenige Finanzabteilungen gebildet. Dort, wo sie aber bereits eingerichtet waren, bekämpften sie die amtierenden Kirchenleitungen von nun an umso härter. So griff die 1938 gebildete badische Finanzabteilung in Stellenbesetzungen und Disziplinarangelegenheiten ein, blockierte Baumaßnahmen und behielt Steuern und Kollekten ein.


Gegen den Versuch des Reichskirchenministeriums, die Autorität der Kirchenleitung über die Finanzabteilung auszuhöhlen und den Deutschen Christen Einfluss zu verschaffen, erhob sich in Baden einmütiger Protest von Kirchenleitung, Bekenntnispfarrern und Kirchengemeinden wie der Gemeinde Bickensohl.


Quelle / Titel


  • ©Landeskirchliches Archiv Karlsruhe, GA 9075

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