Das Reichskirchenministerium


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Aufseiten des Staates sollte das Reichskirchenministerium eigentlich als Zentralorgan fungieren. Seine Kompetenzen wurden jedoch vielfach beschnitten und infrage gestellt.


Dies zeigte sich vor allem nach dem überraschenden Tod von Minister Hanns Kerrl im Dezember 1941. So wurde sein bisheriger Staatssekretär Hermann Muhs lediglich mit der kommissarischen Führung der Geschäfte des Ministers beauftragt.


Muhs suchte über die Finanzabteilungen die Kirchen zu einer größtmöglichen Staatstreue zu zwingen. Er löste daher im Mai 1942 den bisherigen moderaten Leiter der Finanzabteilung der Deutschen Evangelischen Kirche, Günther Fürle, ab und ersetzte ihn durch den kirchenfernen Rechtsanwalt Georg Cölle, der bereits mit harter Hand die Finanzabteilungen in Hannover und Bremen leitete.


Cölle gebärdete sich zunehmend als Staatskommissar, so drohte er dem österreichischen Bischof Johann Eder oder dem sudetendeutschen Kirchenpräsidenten Erich Wehrenpfennig mit dem Entzug von Finanzmitteln, falls sie ihre Unterschrift unter die „13 Sätze“, die Landesbischof Wurm seinem Einigungswerk zugrunde legte, nicht zurückziehen würden.


Muhs arbeitete währenddessen darauf hin, die Finanzabteilungen völlig aus der kirchlichen Verwaltung herauszulösen, um dadurch eine möglichst große Kontrolle auf alle Bereiche der kirchlichen Gesetzgebung ausüben zu können.


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