Konzentrationslager


  • 1tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 2tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 3tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 4tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 5tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 6tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 7tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 8tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 9tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 10tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 11tes Bild zum Dokument
    Bildlupe

Am 8. Januar 1939 hielt Steinbauer eine Predigt über den Kindermord von Bethlehem. Dabei prangerte er die christentumsfeindliche NS-Jugenderziehung und die von Parteifunktionären angekündigte Ausrottung des Christentums an. Er gab das über ihn verhängte Verbot zur Erteilung von Religionsunterricht bekannt und begründete seine Verweigerung des Ariernachweises mit der Feststellung, nach dem nationalsozialistischen Rassegesetz wäre der Herr Christus unfähig und untüchtig, seine eigene Botschaft zu verkündigen und dürfte keine Schule betreten. Als ordinierter Prediger sei es ihm unmöglich, sich unter ein Gesetz des Staates zu stellen, das die Verkündigung des Evangeliums ... vom arischen Blut abhängig machen will (K. Steinbauer, Zeugnis 3, 242f).


Diese Predigt wurde als Steinbauers „Verhaftungspredigt“ bekannt. Eine Woche später, am 15. Januar 1939 um 3.00 Uhr nachts, überfielen 20 angetrunkene SA-Leute das Pfarrhaus, zertrümmerten die Eingangstür, drangen ins Haus ein und schrieen: Der Pfarrer muß raus! (K. Steinbauer, Zeugnis 3, 245). Bevor die SA-Leute Steinbauer zusammenschlagen konnten, wurde er von Polizisten in Haft genommen und nach Neu-Ulm ins Gefängnis gebracht. Die Kirchenleitung setzte sich umgehend für seine Freilassung ein, konnte jedoch nichts erreichen. Vielmehr stellten die Nationalsozialisten Steinbauer vor die Alternative, entweder sofort vom Pfarramt zurückzutreten oder in das Konzentrationslager Sachsenhausen abtransportiert zu werden.


Christoph Simon, Steinbauers Vertreter in der Penzberger Gemeinde, und der dortige Kirchenvorstand fuhren nach Berlin, um bei hohen politischen Stellen zu intervenieren. Seine Frau Eugenie suchte den Chef der Münchner Gestapo auf, es blieb jedoch bei der Alternative Rücktritt oder Konzentrationslager. Gegenüber Landesbischof Hans Meiser (1881–1956), der vor den Folgen für die Familie warnte, äußerte sie: Auf den Preis, den die Partei fordert, können wir niemals eingehen, denn man könnte ja sonst mit allen Pfarrern so verfahren (K. Steinbauer, Zeugnis 3, 248). Am 2. März 1939 erging dann der Schutzhaftbefehl. Darin hieß es, Steinbauer habe sich in zersetzender Weise über Partei und Staat geäussert. Sein Verhalten sei geeignet, Unruhe in die Bevölkerung zu tragen und das Vertrauen zur Staatsführung zu erschüttern (K. Steinbauer, Zeugnis 3, 290).


Am 27. März 1939 begann die Überführung Steinbauers ins Konzentrationslager Sachsenhausen. Er hatte den Dekan von Neu-Ulm über die Transportroute informiert, der die Stationen den dort ansässigen Pfarrern meldete. So fanden sich u. a. auf den Bahnhöfen in Ingolstadt, Nürnberg und Hof Pfarrkollegen und Freunde ein, in Halle besuchte ihn seine Frau. Im Konzentrationslager Sachsenhausen wurde er in der Einzelzelle 297 unweit von Martin Niemöllers (1892–1984) Zelle gefangen gehalten. Er blieb dort bis 22. Dezember 1939 in Haft.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Nürnberg, PA Steinbauer 5387/4

Verwandte Inhalte