Zweite Inhaftierung


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In Februar 1937 entfernte Karl Steinbauer einen Anschlag im Schaukasten der Penzberger Hitler-Jugend, in dem das Bibellesen verächtlich gemacht wurde. Der Presse- und Propagandaabteilung der Hitler-Jugend Gebiet Hochland warf er in einem Schreiben vom 12. Februar vor, ihre Stellung zur Bibel und zum Bibellesen unterscheide sich nicht von der in der Sowjetunion. Zugleich kündigte er an, dass beauftragte Prediger der biblischen Botschaft ... solchem verbrecherischen Treiben, unserer Jugend die heilige Schrift und das Suchen und Lesen darin verächtlich zu machen, nicht tatenlos zusehen würden (K. Steinbauer, Zeugnis 2, 115f.). Das Schreiben sandte er auch an Hitler, Reichsstatthalter Franz Ritter von Epp (1868–1946) und Reichsjugendführer Baldur von Schirach (1907–1974).


Von Schirach untersagte den Anschlag zwar, kurz darauf hing im Schaukasten der Hitler-Jugend aber ein neues bibelfeindliches Plakat. Steinbauer protestierte erneut und teilte der Presse- und Propagandaabteilung am 5. März mit, solange er in Penzberg Dienst tue, würden derartige Jugend-Schaukastendienste hier nicht angeschlagen. Seine Konfirmanden hätten gelernt, dass es nur eine Bibel gibt und dass nur bodenlose Torheit und traurige Verblendung oder freventlicher Lästergeist anderes behaupten kann. In Staat und Partei sei mehr oder weniger versteckt eine fanatische, antichristliche Truppe am Werk; solange diese aber Staat und Partei noch nicht völlig beherrsche, werde er auf diesen versteckten Kampf aufmerksam machen und ... zum Widerstand aufrufen (K. Steinbauer, Zeugnis 2, 121f.).


Die Gestapo verhängte daraufhin erneut ein Aufenthaltsverbot über Steinbauer, das sie mit „ständiger staatsabträglicher Hetze“ begründete. Er befolgte jedoch auch dieses Aufenthaltsverbot nicht, meldete den Vorgang beim Landeskirchenrat und legte Beschwerde bei der Gestapo ein. In seinem Protestschreiben vom 9. April hieß es, auf Grund seiner Ordination und der Installation als verantwortlicher Hirte der Penzberger Gemeinde sei es ihm unmöglich, der Anordnung Folge zu leisten. Zudem appellierte er an den Rechtsstaat, in dem auch die politische Polizei an Rechtsnormen gebunden sei und die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einem ordentlichen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden müssten.


Anfangs stellte sich die Kirchenleitung hinter Steinbauer und legte bei der Bayerischen Politischen Polizei Protest gegen das Aufenthaltsverbot ein. Die klare Haltung von Landeskirchenrat und Landesbischof wurde jedoch aufgeweicht, als die Berliner Gestapo ankündigte, Steinbauer zu verhaften. Die Kirchenleitung erwog eine Versetzung Steinbauers, beließ ihn letztlich aber doch in seiner Gemeinde. Am 16. Juni 1937 wurde er wegen Abreißens öffentlich angeschlagener Bekanntmachungen verhaftet, wofür ihm eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten drohte. Obwohl der Penzberger Kirchenvorstand umgehend Protest gegen die Verhaftung einlegte und die Kirchenleitung sich für seine Freilassung einsetzte, wurde er erst nach fünf Monaten Haft im Gefängnis in Weilheim am 11. November 1937 wieder entlassen.


Quelle / Titel


  • © 1: Elisabeth Giesen geb. Steinbauer, Köln; 2: Ev. Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte München, NL von Soden 16