Die zweite Reichsbekenntnissynode


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Am 19./20. Oktober 1934 fand in Berlin-Dahlem die zweite Reichsbekenntnissynode statt. Man rief das „kirchliche Notrecht“ aus und begann mit dem systematischen Aufbau eigener bekenntniskirchlicher Leitungsstrukturen. Am 22. November wurde unter dem Vorsitz des hannoverschen Landesbischofs August Marahrens eine erste Vorläufige Kirchenleitung der Deutschen Evangelischen Kirche (VKL I) berufen.


Die Dahlemer Synode hatte unter dem Eindruck der Arretierung der Landesbischöfe von Württemberg und Bayern gestanden, die zu bemerkenswerten öffentlichen Solidarisierungen mit den Arretierten geführt hatten, wie sie im „Dritten Reich“ ganz außergewöhnlich waren.


Auch wenn kein unmittelbarer Protest gegen die nationalsozialistische Regierung intendiert war, so stellten diese Proteste – wie der Ulmer Bekenntnisgottesdienst und die Reichsbekenntnissynoden – doch die Gleichschaltungspolitik und den totalitären Herrschaftsanspruch infrage und reklamierten ein Eigenrecht und einen Freiraum für die Kirche und ihre Botschaft.


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