Konzentrationslager


  • 1tes Bild zum Dokument
    Bildlupe

Am 18. Dezember 1941 erschien in der SS-Zeitschrift „Das Schwarze Korps“ ein Hetzartikel, in dem Katharina Staritz unter der Überschrift Frau Knöterich als Stadtvikarin öffentlich diffamiert wurde. Zu ihrem Rundschreiben über die Sternverordnung hieß es dort, jeder anständige Deutsche könne nur Abscheu empfinden vor derartig unfasslichen Zumutungen, wie sie ‚Frau Knöterich‘ hier empfiehlt.


Am 4. März 1942 wurde sie im Christlichen Hospiz in Marburg verhaftet und in „Schutzhaft“ überführt. Nach Aufenthalten im Polizeigefängnis Kassel und im Lager Breitenau wurde sie in das Frauenkonzentrationslager Ravensbrück deportiert, wo sie als politische Gefangene galt und ihre Mitgefangenen durch heimliche geistliche Handlungen wie Andachten, Gottesdienste und Segensspendung stärkte.


Nach einer Intervention Paul Yorck von Wartenburgs, vor allem aber wegen des unermüdlichen Einsatzes ihrer Schwester Charlotte und deren zahlreichen Eingaben an Kirchen- und Staatsbehörden wurde Katharina Staritz am 18. Mai 1943 überraschend aus dem Konzentrationslager entlassen.


Durch die Haft gesundheitlich schwer angeschlagen, lebte sie danach bis 1945 zurückgezogen in Breslau. Da sie nur „probeweise“ entlassen worden war, konnte sie zwar in den Kirchendienst zurückkehren, aber nicht mehr in der Öffentlichkeit arbeiten. Ihre Hafterinnerungen wurden nach ihrem Tod unter dem Titel „Des großen Lichtes Widerschein“ veröffentlicht.


Quelle / Titel


  • © Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Best. 50 Nr. 524, Bl. 39

Verwandte Inhalte