Nachkriegszeit


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Im Januar 1945 floh Katharina Staritz mit ihrer Schwester Charlotte und anderen Familienangehörigen vor der Roten Armee über Dresden nach Marburg. Da in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck kein Vikarinnengesetz existierte, wurde sie dort nur vorläufig in den kirchlichen Dienst übernommen.


In verschiedenen Kirchengemeinden wie in Albertshausen arbeitete sie als Pfarramtsvertretung, im Schuldienst und in der Gefangenenseelsorge. Außerdem beauftragte Landesbischof Adolf Wüstemann sie mit der Erarbeitung eines Entwurfs für eine Vikarinnenordnung.


Nach problematischen und langwierigen Verhandlungen über einen Dienstauftrag mit vollem Recht auf Predigt und Sakramentsverwaltung wechselte sie 1950 schließlich nach Frankfurt am Main, wo sie als erste ordinierte Theologin in ein Beamtenverhältnis bei der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau übernommen wurde – freilich ohne den Titel Pfarrerin und mit reduziertem Gehalt.


Sie wurde mit der Frauenarbeit beauftragt und erhielt einen Predigt- und Seelsorgeauftrag an der St. Katharinenkirche sowie im Frauengefängnis Preungesheim. Schwer erkrankt, starb sie am 3. April 1953 mit nur 50 Jahren und wurde auf dem Bockenheimer Friedhof in Frankfurt beerdigt.


Die Erinnerung an Katharina Staritz wurde für lange Zeit nur in ihrem persönlichen Umfeld wachgehalten. Ihr Engagement in der Zeit des Nationalsozialismus wurde auch in kirchlichen Kreisen nur zögerlich anerkannt. Dies änderte sich erst Ende der 1980er Jahre, als sie in den Fokus der Frauen- und Frauenwiderstandsforschung kam.


In jüngster Zeit erinnern Gedenktafeln in der Breslauer St. Maria-Magdalenen-Kirche und in der evangelischen Kirche von Albertshausen an ihren Einsatz für Verfolgte während des Nationalsozialismus.


Quelle / Titel


  • © Zentralarchiv der Ev. Kirche in Hessen und Nassau, Best. 354

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