Die Stuttgarter Schulderklärung


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Im Oktober 1945 besuchte eine ökumenische Delegation den neu gegründeten Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland. Dieser hatte sich aus Mitgliedern verschiedener Richtungen der Bekennenden Kirche konstituiert.


Die zur Stuttgarter Sitzung des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland angereisten Vertreter der Weltkirche forderten ein Signal der Buße, um internationale Hilfe möglich zu machen: Sie haben gesagt: Helfen Sie uns, erklärte Willem Visser ’t Hooft als Sprecher der Delegation. Und wir wollen das auch tun, geben aber das Wort zurück, indem wir sagen: Helfen Sie uns, daß wir helfen können! So entstand das „Stuttgarter Schuldbekenntnis“.


Eindruck machte besonders, daß hier Männer von Schuld sprachen, die als Angehörige der Bekennenden Kirche unter hohem Druck, staatlichen Repressalien und teils jahrelanger Gefangenschaft gelitten hatten. Es waren besonders Hans Asmussen und Martin Niemöller, die diese Richtung vorgaben:


Wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt und nicht brennender geliebt haben. Das Wort wurde bald als Stuttgarter Schulderklärung bekannt und blieb heftig umstritten. Entscheidend war, daß hier ein erster Ausdruck der Buße vorlag.


Die Erklärung, unterzeichnet von Theophil Wurm, Hans Asmussen, Hans Meiser, Heinrich Held, Hanns Lilje, Hugo Hahn, Wilhelm Niesel, Rudolf Smend, Gustav Heinemann, Otto Dibelius und Martin Niemöller, wurde dem im Entstehen begriffenen Ökumenischen Rat der Kirchen am 19. Oktober 1945 übergeben.


Quelle / Titel


  • © Evangelisches Zentralarchiv in Berlin, Bestand 2 Nr. 1790

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