Flucht vor dem Kriegsdienst


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Intensiv beschäftigte sich Gauger seit Kriegsbeginn mit der Frage des Kriegsdienstes und wie er als Pazifist darauf reagieren solle. Am deutschen Angriffskrieg konnte er weder als kämpfender Soldat noch als Verwaltungsbeamter teilnehmen; jede Beteiligung bringe nur Unglück und Verderben in andere Länder. Mit dieser Position isolierte er sich im Rat der Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (Lutherrat). Den Versuch von Freunden, Gauger in Kiel in der Marine-Verwaltung unterzubringen, erachtete er selbst als zu kurz gedacht.


Auf den Musterungsbefehl vom 24. April 1940 und die sich direkt anschließende Einberufung reagierte er mit einem Selbstmordversuch, der jedoch scheiterte. Mit dieser Tat, die er dem Lutherrat schriftlich angekündigt hatte, wollte Gauger seiner Mutter die Qualen eines Prozesses gegen ihren Sohn ersparen. Nachdem er sich dann mit Hilfe von Harald Poelchau versteckt hatte, half ihm sein Bruder Siegfried zu einer halsbrecherischen Flucht in die Niederlande: Gauger musste bei Emmerich den Rhein durchschwimmen.


Überrascht vom deutschen Einmarsch, der am 10. Mai 1940, einen Tag nach seiner Ankunft, begann, musste Gauger seine Pläne aufgeben. Er konnte weder – wie geplant – nach England weiterreisen noch in den Niederlanden, wo er kurzfristig interniert wurde, bleiben. Beim anschließenden Versuch, über Deutschland in die Schweiz und weiter nach England zu gelangen, wurde er am 19. Mai 1940 verhaftet und nach einem Fluchtversuch, bei dem er vielleicht sogar den Tod suchte, angeschossen und wieder festgenommen. Seit dem 22. Mai 1940 war Gauger in Düsseldorf-Derendorf inhaftiert und wurde von der Gestapo verhört. Mitte Juni 1940 schlug die Gestapo dann vor, Gauger vor dem Volksgerichtshof den Prozess zu machen, am 12. August 1940 wurde gegen Gauger bis zum Abschluss des Verfahrens „Schutzhaft“ verhängt.


Im Juni 1941 wurde Gauger schließlich in das Konzentrationslager Buchenwald überführt, da er – so der konstruierte Vorwurf der Gestapo – Mitgefangene habe politisch beeinflussen wollen. Anders als sein Freund Hermann Stöhr (1898–1940) wurde Gauger im März 1940 als Kriegsdienstverweigerer nicht mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Hannover, D 15 III Nr. 1, Bl. 276

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