Haft und Tod


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Am 24. Mai 1938 wurde Buttersack wegen abfälliger Stammtischäußerungen über den Wiesbadener Oberbürgermeisters Felix Piékarski (1890–1965), mit dem er in einen Rechtsstreit verwickelt gewesen war, und über Größen des Regimes verhaftet. Ein Kellner hatte ihn denunziert und der Gestapo die Bespitzelung des Stammtischs ermöglicht.


In der Vernehmung begründete Buttersack seine Aussagen mit seinem Wesen und seiner soldatischen Erziehung. Eine staatsfeindliche Haltung wies er von sich, da er stets für die nationale Erhebung und ein freies starkes Deutschland (HStAW 467/1423) eingetreten sei.


Nach der Entlassung aus der Untersuchungshaft am 16. Juni 1938 wurde Buttersack für 14 Tage in Schutzhaft genommen. Ein Sondergericht sprach ihn am 14. Dezember 1939 aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf frei, gegen das Heimtückegesetz verstoßen zu haben.


Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte zunächst auf die Einleitung eines Verfahrens verzichtet, da man den Inhalt der Stammtischgespräche und die Art der Ermittlungen nicht öffentlich machen wollte. Buttersack sei in veralteten Vorstellungen verhaftet und durch Stahlhelmverbot und Kirchenkampf verbittert. Die verbüßte Haft reiche als Warnung aus (HStAW 461/7920). Bei einer Don-Carlos-Aufführung kommentiert Buttersack indes die Stelle gebt Gedankenfreiheit mit lautem Klatschen.


Im Juni/Juli 1942 geriet Buttersack erneut mit den Justizbehörden in Konflikt. Als Verteidiger eines wegen Beihilfe zur Flucht zweier kriegsgefangener Franzosen Angeklagten hatte er für das Verhalten seines Mandaten vor Gericht zu viel Sympathie gezeigt.


Am 6. Mai 1943 wurde Buttersack verhaftet, u. a. da er Martha Hoff, Witwe des badischen Pfarrers Hans Hoff, eine Volljüdin, zu Weihnachten 1942 einen tröstenden Brief geschrieben hatte. Zudem wurde gegen ihn ermittelt, da er seit 1940 als Notar Schenkungen von Juden an Arier beglaubigt und so geholfen hatte, diese Vermögen vor der Beschlagnahmung zu bewahren.


Damit habe Buttersack, so der Frankfurter Oberlandesgerichtspräsident vom 20. Dezember 1944 in einer Stellungnahme gegenüber dem Reichsjustizministerium, bewußt den Interessen des Reiches entgegengearbeitet. Das voraus gegangene Sondergerichtsurteil fasste er dahin gehend zusammen, dass Buttersack an Staat und Partei Kritik übe, die vom Heimtückegesetz sanktioniert sei (HStAW 458a/1397).


Nach anfänglicher Polizeihaft kam Buttersack am 28. Mai in das Konzentrationslager Dachau. In dieser Situation setzte sich sogar im August 1943 Landesbischof Ernst Dietrich (1897–1974) mit einem Brief an den Chef der Reichskanzlei Hans Lammers (1879–1962) für ihn ein. Im Außenlager Haunstetten bei Augsburg – zwischen Februar 1943 und April 1944 waren hier ca. 2.700 Häftlinge untergebracht – musste Buttersack in der Flugzeugfertigung arbeiten. Bei einem Luftangriff wurde er verschüttet und schwer am Bein verletzt, so dass er nach Dachau zurück verlegt wurde. Ein Blasenleiden verschlimmerte seine Lage zusätzlich.


Bemühungen der Familie um seine Haftentlassung scheiterten im Oktober 1944, da Ernst Kaltenbrunner (1903–1946), Chef der Sicherheitspolizei und des SD, sicherheitspolizeiliche Belange höher einschätzte als die persönlichen Interessen Buttersacks. Ob Buttersacks Kontakte zu Hermann Kaiser (1885–1945), einem der Beteiligten des 20. Juli 1944, hier eine Rolle spielten, muss offen bleiben.


Am 13. Februar 1945 starb Hans Buttersack in Dachau an Fleckfieber, wenige Wochen nachdem von Seiten des Reichsjustizministeriums beim Frankfurter Generalstaatsanwalt angemahnt worden war, Buttersack in Dachau wegen möglicher persönlicher Beziehungen zu Juden und wegen möglicher Vermögenshinterziehung zu verhören.


Quelle / Titel


  • © Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, 458a/1397