Protest gegen Auflösung kirchlicher Kindergärten


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Das Jahr 1941 brachte einen Schlag gegen konfessionelle Kindergärten. Eine Vorreiterrolle spielten dabei Thüringen und Sachsen, die zum 1. Januar bzw. 1. März 1941 einfach generell die „Betriebsgenehmigung“ für evangelische Kindergärten entzogen.


Eine Ausweitung erfuhr dieses Vorgehen durch einen vertraulichen Erlass Martin Bormanns (1900–1945) vom 11. Mai 1941. Staat und Bewegung, so stellte der Stabsleiter des Stellvertreters des „Führers“ klar, könnten konfessionelle Kindergärten mit einer Erziehung nach kirchlichen Gesichtspunkten nicht dulden. Daher müsse diese Frage endgültig bereinigt werden. Zweckmäßigerweise dadurch, dass den Trägern konfessioneller Kinder-Fürsorgeeinrichtungen die etwa bisher erteilte staatliche Genehmigung entzogen wird.


Daraufhin gingen allein im Verlauf der Jahre 1941/42 etwa 800 evangelische Kindergärten an die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) verloren, sodass es in Sachsen, Thüringen, Hamburg, Hessen-Kassel, Schleswig-Holstein, Hessen-Nassau, Schlesien, in der Provinz Sachsen, Bremen und Mecklenburg keine oder nur noch sehr wenige evangelische Kindergärten gab.


Proteste gegen die Umwandlung gab es zwar auch 1941, doch ihnen war kaum Erfolg beschieden. Daher suchten Kirchengemeinden nach alternativen Wegen der biblischen Unterweisung der Kinder. Beispielsweise verblieb im Regierungsbezirk Köln, wo alle Kinderpflegeeinrichtungen verloren waren, ein Teil der Mitarbeiterinnen im Dienst der Kirche. Als Gemeindehelferinnen oder Katechetinnen bauten sie eine besondere biblische Unterweisung auf; andernorts wurden für Kleinkinder Erzählstunden für biblische Geschichten eingerichtet.


Quelle / Titel


  • © Zitiert nach: Dokumente zur Kirchenpolitik, Bd. V, Nr. 108.

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