Friedrich Georg Weißler


Geboren als jüngster Sohn jüdischer Eltern, wuchs Friedrich Weißler in Halle an der Saale auf. Er wurde dort Jurist – wie sein Vater Adolf Weißler –, wurde zum Dr. jur. promoviert und war nach dem Dienst als Kriegsfreiwilliger bald Richter in Halle. Kurz nach seiner Beförderung zum Landgericht Magdeburg 1932 wurde er unter einem Vorwand anhand des Gesetzes „Zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ am 21. Juli 1933 aus dem Justizdienst entlassen.


In Berlin trat er als juristischer Mitarbeiter in den Dienst der Vorläufigen Kirchenleitung der Bekennenden Kirche. Hier wirkte er unter anderem an der Denkschrift der VKL II an Hitler vom 28. Mai 1936 mit. Nach deren überraschender Veröffentlichung in der ausländischen Presse wurde Weißler ‚wegen Verdachts verbotswidriger Betätigung und Verbreitung von Schriften (relig. Art)‘ am 7. Oktober 1936 von der Gestapo verhaftet, monatelang ergebnislos verhört und schließlich am 13. Februar 1937 in das Konzentrationslager Sachsenhausen überstellt. Dort wurde er von den SS-Wachleuten schwer misshandelt und schließlich in der Nacht vom 18. auf den 19. Februar 1937 zu Tode getrampelt. Er gilt als der erste Blutzeuge der Bekennenden Kirche (Bernhard Heinrich Forck, Und folget ihrem Glauben).


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