Verschleppung ins Konzentrationslager


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Alfred Leikam wurde am 1. Juli 1938 von einem Sondergericht im Ratssaal in Korb zu zehn Monaten Haft verurteilt. Im nahegelegenen Pfarrhaus von Korb versammelten sich während der Verhandlung Freundinnen und Freunde aus der Bekennenden Kirche zu Gebet und Gesang. Das Singen der Gruppe war noch im Rathaus zu hören. Obwohl die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde, verbrachte man Leikam als Regimegegner sogleich in das Schutzhaftlager Welzheim.
Als er nach halbjährigem Aufenthalt in Welzheim vom Lagerleiter befragt wurde, welche Einstellung er jetzt zum nationalsozialistischen Staat habe, antwortete er: Ich werde dem nationalsozialistischen Staat in allen Dingen gehorsam sein und alles tun, was er verlangt, soweit sein Verlangen nicht gegen den christlichen Glauben gerichtet ist, wie dieser im Glaubensbekenntnis und in den zehn Geboten zum Ausdruck kommt. (B. Wenke, Interviews, 131)
Leikam wurde daraufhin am 5. November 1938 in das Konzentrationslager Buchenwald verbracht. Ein totalitäres System vertrug keine Einschränkungen im Gehorsam; selbst die kleinsten Gewissensvorbehalte wirkten für die Machthaber bedrohlich. Von Buchenwald war keine Rückkehr zu erwarten.
Die Bekennende Kirche setzte Leikam auf ihre Fürbittenliste. Als einziger Württemberger auf dieser Liste stand er dort neben Persönlichkeiten wie Paul Schneider und Martin Niemöller.


Quelle / Titel


  • © Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte, München

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