Widerstand gegen die Gleichschaltung der Kirche


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Im sog. Kirchenkampf bezog Friedrich von Praun klar gegen die gesetz- und bekenntniswidrige Kirchenpolitik der deutschchristlich geleiteten Reichskirche unter Reichsbischof Ludwig Müller (1883–1945) und seinem „Rechtswalter“ August Jäger (1887–1949) Stellung und stellte sich auf die Seite der Bekennenden Kirche.


Als der Ulmer Bekenntnistag im April 1934 der Reichskirchenregierung schwere Bekenntnisverletzungen, Rechtsbrüche und Gewaltmaßnahmen vorwarf, machte sich von Praun den Standpunkt des Bekenntnistags zu eigen, das Handeln der Reichskirchenregierung habe jede Rechtsgrundlage verloren und die bekennenden Kräfte stellten die einzig rechtmäßige evangelische Kirche in Deutschland dar.


Im Herbst 1934 widersetzte sich von Praun dann entschieden dem Versuch der Reichskirchenregierung, die bayerische Landeskirche gewaltsam mit der NS-hörigen Reichskirche gleichzuschalten. Als „Rechtswalter“ Jäger im Oktober in den Münchner Landeskirchenrat eindrang, Landesbischof Hans Meiser (1881–1956) absetzte und die Oberkirchenräte beurlaubte, wiesen die reichskirchlichen Kommissare von Praun an, sich im Landeskirchenrat einzufinden, wo er sich der von Jäger eingesetzten neuen Kirchenleitung unterwerfen sollte.


Von Praun lehnte es mangels jeglicher Legitimation des Auftraggebers, mangels jeglicher, auch nur formalen Rechtsgrundlage der angeblichen Befehlsstelle jedoch ab, dieser Weisung Folge zu leisten, und erklärte, er sei ausschließlich Landesbischof Meiser und der verfassungsgemäß gebildeten Landessynode und den diesen Beiden unterstellten Organen zu Treue und Gehorsam verpflichtet.


Bei dieser Haltung blieb von Praun auch, als kurz darauf ein reichskirchlicher Kommissar in Ansbach erschien und ihn unter Druck setzte. Weil er sich auch jetzt weigerte, mit der Reichskirche zusammenzuarbeiten, wurde er mit sofortiger Wirkung beurlaubt und in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Von Praun bestritt jedoch die Rechtswirksamkeit der Ruhestandsversetzung und kündigte an, gerichtlich dagegen vorzugehen.


Als Meiser Ende Oktober seine Tätigkeit als Landesbischof wiederaufnehmen konnte, bedeutete dies auch für von Praun die Rückkehr in sein Amt als Direktor der Landeskirchenstelle. Mit seinem standhaften Verhalten trug er dazu bei, dass die bayerische Landeskirche nicht mit der Reichskirche gleichgeschaltet wurde und weiterhin eine intakte Landeskirche blieb. Beim NS-Regime galt von Praun wegen seines Widerstand gegen die Gleichschaltung als einer der grössten, im Hinterhalt arbeitenden Hetzer (zit. nach Mensing, Gewalt, 8).


Quelle / Titel


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