Greiffenhagen gemaßregelt


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Weidemann sorgte mit Heiders Rückendeckung für Greiffenhagens Suspendierung, die am 9. Juni 1934 in den Bremer Nachrichten kirchenamtlich bekannt gegeben wurde. Kirchenpräsident Heider versuchte damit den Eindruck zu erwecken, Greiffenhagen gefährde die Ordnung in der Bremischen Evangelischen Kirche. In Briefen an Heider verwahrte sich der Gemeindevorstand gegen diese Beschuldigung: Als evangelische Christen können wir überhaupt niemandem das Recht einräumen, ohne Zustimmung der Gemeinde den von ihr berufenen Pastor an seiner Amtsausübung zu hindern. Wir fordern daher auf Grund unseres evangelischen Bekenntnisses die Aufhebung der unrechtmäßigen Suspension unseres Predigers (Gemeinde St. Stephani Bremen, Akte Gustav Greiffenhagen [Archiv der Bremischen Evangelischen Kirche]). Maßgebend bei den Protesten war die Lehrerin Magdalene Thimme (1880–1952). Da Greiffenhagen auch das Betreten kirchlicher Gebäude verboten war, setzte er seine Arbeit in Privaträumen fort. Auch der Bund für entschiedenes Christentum stellte Räumlichkeiten zur Verfügung. Im Dezember 1934 wurde die Suspendierung zunächst aufgehoben.


Quelle / Titel


  • © Gemeinde St. Stephani Bremen, Akte Gustav Greiffenhagen (Archiv der Bremischen Evangelischen Kirche)

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