Untersuchungshaft in Hamburg


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Friedrich Müller war in den Besitz des Briefes von Charles MacFarland an Hitler vom Juni 1937 gekommen, der in einer New Yorker Emigranten-Zeitung erschienen war. Mit der eigenen Schreibmaschine hatte er den Brief abgeschrieben. Als Begleiter einer Jugendgruppe fuhr er nach Hamburg und kam dabei ins Gespräch mit einem Herrn. Ihm gab er am 19. August 1937 eine Abschrift jenes Briefes. Dies wurde der Gestapo gemeldet. Müller wurde daraufhin am 23. August auf Befehl des Sondergerichts Hamburg verhaftet u. a. unter dem Verdacht, zu Hamburg, Magdeburg und Niederndodeleben b./Magdeburg fortgesetzt handelnd in nicht rechtsverjährter Zeit gehässige böswillige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP [...] gemacht zu haben [...], die geeignet sind, das Vertrauen des Volkes zur politischen Führung zu untergraben.


Müller blieb bis Februar 1938 in Untersuchungshaft in Hamburg. Da der Vorgang dem Reichsministerium für Justiz zugeleitet worden war, fand die Gerichtsverhandlung erst im Oktober 1938 statt. Die früheren Vorgänge aus Niederndodeleben wurden im Verfahren vorgetragen


 


Quelle / Titel


  • © Archiv der Kirchenprovinz Sachsen, Rep.A, P M 473

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