Lebensende Friedrich Müllers


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Friedrich Müller hat – nach Abschluss des Gerichtsverfahrens in Hamburg – in einem Schreiben an das Magdeburger Konsistorium vom 23. Oktober 1939 ausführlich Stellung genommen.


Ich fühle mich damals und fühle mich auch heute in meiner Verteidigung beschränkt. Sie müsste notwendig zur Anklage werden und nach der Verantwortung fragen. Darum verzichte ich auf jedes weitere Wort. Ich hoffe aber zuversichtlich, dass das Evangelische Konsistorium meine Gründe billigen und mir nicht einen Verweis erteilen wird, weil ich die Sache meiner Kirche zwar ohne Hass und persönliche Verunglimpfung, aber mit Einsatz meiner ganzen Persönlichkeit vertreten habe. Das Urteil eines weltlichen Gerichts nehme ich heute gelassen hin; es wendet nur an, ohne nach dem sittlichen Recht eines bestehenden Gesetzes zu fragen. Eine Kirche aber muss immer nach dem Letzten fragen: Ob eine Sache recht sei vor Gott! (AKPS, Rep. A, Spec. M 473)


Die Finanzabteilung des Konsistoriums erwog die Durchführung eines Disziplinarverfahrens wegen der Haftstrafe, nahm aber davon Abstand; trotz der Stellungnahme Müllers wurde ihm – in Abstimmung mit dem Evangelischen Oberkirchenrat in Berlin (EOK) – der Verweis erteilt.
Friedrich Müller hatte – nach der Krebsoperation – seinen Dienst wieder aufgenommen, verstarb aber am 21. Dezember 1942.


Die Witwe Friedrich Müllers (1887-1969) erhielt nach dem Krieg eine Rente als „Opfer des Faschismus“.


 


Quelle / Titel


  • © 1+2: Foto H. Schultze, Magdeburg

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