Verhinderung deutschchristlicher Gottesdienste


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Im Mai und August 1939 wurde Kreyssig wegen Hausfriedensbruch und Gottesdienststörung in der St. Gotthardt-Kirche zu Brandenburg/Havel von der Gestapo und dem Kammergerichtspräsidium verhört. Hintergrund war der Kampf um die Vorherrschaft in den Gemeinden zwischen dem deutsch-christlichen Kirchenregime in Berlin-Brandenburg und den sich zur Bekennenden Kirche haltenden Gemeinden in der Havelstadt. Das Verhörprotokoll gibt die Spannung zwischen der Pflicht als Christ – wie sie Lothar Kreyssig verstand – und der im Nationalsozialismus geforderten Pflicht als Beamter und Richter wieder.


Die Vorwürfe des Hausfriedensbruches und der Gottesdienststörung wurden auch zur Begründung des Dienststrafverfahrens gegen Kreyssig herangezogen.


Kreyssig beschreibt in seinem autobiografischen Bericht die oben genannten Vorgänge wie folgt:


In der Stadt Brandenburg hatten sich die staatshörigen „Deutschen Christen“ nur auf dem Dom einnisten können. Die übrigen Gemeinden waren – mit Nuancen Unterschied – im märkisch-altpreußischen Stil bekenntnistreu. Im Frühjahr 1939 griff das etablierte Kirchenregiment von Berlin aus ein und entsandte einen kommissarischen Superintendenten deutsch-christlicher Färbung an die Gotthardt-Gemeinde. Als er am 23.04. dort das erste Mal Gottesdienst halten wollte, trat ihm der Kreisbruderrat vor dem Altar entgegen. Ich als Vorsitzender erklärte ihm, dass die Gemeinde seinem Vorhaben widerspreche. Unterdessen bestieg der rechtmäßige Gemeindepfarrer Tecklenburg die Kanzel. Unter seiner Leitung begann und endete der Gottesdienst. Als sich am darauf folgenden Sonntag dieser Introitus wiederholen sollte, war der Usurpator besser gerüstet. Als ich meine Anrede begann, trat auf seinen Wink ein Mann hinter ihm vor, zeigte seinen Ausweis als Beamter der Geheimen Staatspolizei und verhaftete mich. Dasselbe geschah mit meinem Vertreter, Studienrat Lindner, der sofort an meine Stelle getreten war. Nun bestieg Herr Bethke, so hieß der kommissarische Superintendent, die Kanzel, konnte aber nicht zu Wort kommen, weil die Orgel einfiel und die Gemeinde unentwegt sang. Von draußen, wo ich unterdessen vernommen wurde, hörte sich das so chaotisch an, dass ich die Weisung hereinschickte, die Kirche zu verlassen. (Zitiert nach: Döring, Kreyssig, S. 116)


 


Quelle / Titel


  • © BArch R 3001/64760.