Verweigerung der Verlegung von Pflegebedürftigen


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Das auf den Beginn des Zweiten Weltkriegs datierte „Ermächtigungsschreiben“ gilt als Grundlage für die „rechtliche Absicherung“ und als der organisatorische Start der Aktion „Euthanasie“. Diese Aktion war ein Vorläufer der systematischen Ermordung an den deutschen und europäischen Juden durch das NS-Regime. Die Euthanasiemorde wurden in der Reichskanzlei geplant und von ihr angeleitet. Reichsjustizminister Franz Gürtner war grob informiert. Während eines Gesprächs am 13. November 1940 legte Gürtner Lothar Kreyssig das Schreiben als rechtliche Grundlage vor. Kreyssig erklärte dazu, er könne [...] den Willen des Führers als Rechtsquelle, als Rechtsschöpfung nicht anerkennen [...] (Döring, Kreyssig, S. 45).


Im Gespräch mit dem Reichsjustizminister nahm Kreyssig trotz intensiven Drängens seine Anordnung zur Nichtverlegung von Anstaltinsassen vom 27. August 1940 nicht zurück. Am 9. Dezember 1940 verfügte Gürtner die Einleitung eines förmlichen Dienststrafverfahrens gegen Kreyssig. In dessen Folge wurde Kreyssig zum 1. Juli 1942 im Alter von 43 Jahren in den Ruhestand versetzt.


Auf seine Strafanzeige gegen den Reichsleiter der NSDAP und Chef der Kanzlei des Führers, Philipp Bouhler, vom 27. August 1940 erfuhr Kreyssig keine direkte Reaktion.


Quelle / Titel


  • © BArch, R 3001/24209 Reichsjustizministerium

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