Kirchliche Disziplinarmaßnahmen


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In Reaktion auf die Sportpalastkundgebung der Deutschen Christen vom 13. November 1933 forderte der provinzsächsische Pfarrernotbund den deutsch-christlichen Magdeburger Bischof Friedrich Peter öffentlich zum Amtsverzicht auf. Der von Superintendent Ludolf Müller und Pfarrer Leonhard Storck verfasste Aufruf vom 8. Dezember 1933 wurde insgesamt von 235 Pfarrern unterzeichnet.


Die Folge war ein Disziplinarverfahren gegen den kämpferischen Superintendenten, das vom Konsistorium Magdeburg am 8. Februar 1934 förmlich eingeleitet wurde. Der EOK in Berlin bezeichnete zu diesem Zeitpunkt den Superintendenten Müller als notorisch de(n) schärfste(n) Oppositionelle(n) im Bistum Sachsen und zwar von jeher (Müller, Lebenserinnerungen, Bd. 3, S. 22). Am 23. Februar 1934 wurde er von seinem Superintendentenamt suspendiert und zum 1. Juli 1934 auf die Pfarrstelle Staats (Altmark) strafversetzt.


Die Vertreter diverser Heiligenstädter NS-Organsiationen begrüßten Müllers Abberufung und warnten Bischof Peter in einem Schreiben vom 11. Mai 1934 vor dessen Wiedereinsetzung. Die Kirchenpatrone des Eichsfelds und viele Gemeindeglieder wiederum protestierten energisch gegen die Absetzung ihres Superintendenten.


Trotz seiner damaligen schwierigen persönlichen Situation nahm Ludolf Müller im Mai 1934 an der richtungsweisenden Barmer Bekenntnissynode teil. Er prozessierte gegen die Strafversetzung und kehrte am 4. Januar 1935 auf eigene Faust nach Heiligenstadt zurück. Offensichtlich hatte er seine Erfolgsaussichten richtig eingeschätzt, denn in der Folgezeit widerrief das Konsistorium die Versetzung nach Staats und berief ihn trotz wiederholter Denunziationen aus Heiligenstadt zum 30. Oktober 1935 auch wieder zum Superintendenten des Eichsfelds. Nach dem Rückzug von Bischof Peter im Sommer 1936 aus Magdeburg beruhigte sich der Konflikt mit dem Magdeburger Konsistorium.


Quelle / Titel


  • © Archiv und Bibliothek der Kirchenprovinz Sachsen, Rep. O 3 (Sammlung Kirchenkampf), Nr. 39

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