Ausgrenzung der „Gemeinschaftsfremden“
Außerhalb der „Volksgemeinschaft“ standen auch sogenannte „Gemeinschaftsfremde“: vermeintliche oder tatsächliche Verhaltensauffällige, psychisch Kranke, schwer Erziehbare, Obdachlose, Alkoholiker, Prostituierte, Homosexuelle sowie Sinti und Roma. Sie wurden Opfer von Zwangssterilisation, wurden weggesperrt in Fürsorgeheimen, oft genug aber auch in Konzentrationslagern, und zählten nach Kriegsbeginn zu den frühen Opfern der „Euthanasie“.
Quelle / Titel
- gemeinfrei