Verdrängung und Entrechtung der Juden


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Wer nicht zur sogenannten „Volksgemeinschaft“ gehörte, wurde ausgegrenzt. Dies traf insbesondere Juden und so kategorisierte „Nichtarier“, die das Nürnberger „Reichsbürgergesetz“ vom 15. September 1935 zu Bürgern minderen Rechts machte. Sie erlebten die Phase der „konsolidierten Herrschaft“ vollkommen entgegengesetzt.


Das ebenfalls am 15. September 1935 in Nürnberg erlassene „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ schrieb fest, wer überhaupt als Jude/Jüdin anzusehen sei, und untersagte ihm/ihr die Eheschließung mit sogenannten „Ariern“. Damit wurde die Diskriminierung „legalisiert“.


Auf demselben gesetzförmigen Weg wurde Juden später ebenfalls ganz „legal“ die Berufsausübung untersagt, die Erwerbsgrundlage genommen, das Mietverhältnis gekündigt, der Pass mit einem stigmatisierenden Stempel „J“ gekennzeichnet. Das Novemberpogrom 1938 hatte insofern Zäsurcharakter, als fortan Diskriminierung und Gewaltmaßnahmen offiziell „legal“ waren.


Quelle / Titel


  • gemeinfrei