Lossagung von der Kirchenleitung


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Hans Karl Hack legte am 8. September 1934 sein Erstes Theologisches Examen beim Rheinischen Konsistorium in Koblenz ab. Bei dem anschließenden Gespräch erklärte Hack, dass er sich dem Bruderrat der Bekennenden Kirche unterstellen werde und daher keine weiteren Weisungen der Kirchenregierung und ihrer Behörde annehmen werde. Das hatte zur Folge, dass ihm die Erlaubnis zur Ausübung der Wortverkündigung, des kirchlichen Unterrichtes und der Seelsorge seitens des Konsistoriums verweigert wurde.


Quelle / Titel


  • © Archiv der Ev. Kirche im Rheinland Düsseldorf, Best. 51, Personalakte Hans Karl Hack

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