Vorsitzender Richter kritisiert die Kirchenleitung


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Landesbischof Theophil Wurm lieferte sich mit dem Präsidenten am Sondersenat des Stuttgarter Oberlandesgerichts, Hermann Cuhorst, einen heftigen Briefwechsel.


Nachdem Wurm das Wort „Fehlurteil“ benutzt hatte, entgegnete der Richter: Sie haben wohl gemeint, dem Sondergericht eine Art Konfirmandenunterricht erteilen zu können. Die Schreibstuben am alten Postplatz [Adresse des Amtssitzes des Evangelischen Oberkirchenrats Stuttgart] müssen doch sehr weltabgeschieden sein! Über gerichtliche Dinge wirkt eine Belehrung von kirchlicher Seite ebenso, wie eine solche seitens des Gerichts über Angelegenheiten des Glaubens der Kirchenleitung gegenüber wirken müsste.


Cuhorst berief sich auf seine noch bestehende Gliedschaft in der evangelischen Kirche: Angehörige der Württ. Evang. Landeskirche lassen nicht gerne mit Steinen nach sich werfen, und lassen sich vor allem dann nicht einreden, diese Steine seien gar keine Steine.


Die staatliche Rechtsprechung sah der Senatspräsident in keiner Weise von Parteiseite beeinflusst: Welche Stellung einzelne Parteimitglieder […] zu den kirchlichen Organisationen einnehmen, setze ich als bekannt voraus. Die Rechtssprechung wird von diesen Auseinandersetzungen sicher nicht im Geringsten berührt, sie erfüllt nur ihre staatliche Aufgabe.


Anschließend begründete das NSDAP-Parteimitglied seinen Kirchenaustritt mit der Kritik des Landesbischofs.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Stuttgart, D1, 103

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