Vernichtende Kritik an Rosenbergs „Rompilgern“


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Als Gründungsmitglied der Evangelischen Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg, Leiter des Landesbruderrates und des Gemeindedienstes war Theodor Dipper ein prominenter Gegner der Nationalsozialisten wie der Deutschen Christen. Seit 1937, als mit Führererlass vom 15. Februar 1937 kirchliche Wahlen zur Einigung der kirchlichen Gruppen der Deutschen Evangelischen Kirche angeordnet wurden, nahmen die Zusammenstöße zwischen ihm, dem radikalen Flügel der Deutschen Christen und der Gestapo an Schärfe und Heftigkeit zu. Verantwortlich hierfür war die Aufklärungsarbeit, die der Gemeindedienst und Dipper persönlich zu leisten versuchten, um einen Wahlsieg der Deutschen Christen zu verhindern.


Am 16. Dezember 1937 verhängte die Gestapo schließlich ein Redeverbot über Dipper, kurz nachdem dieser in einem Vortrag das mit dem Nationalpreis ausgezeichnete Werk des überzeugten Nationalsozialisten Alfred Rosenberg, „Protestantische Rompilger“, einer vernichtenden Kritik unterzogen hatte. Eigens begründet wurde das Redeverbot nicht; es berief sich lediglich auf die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933. Dieser Verordnung hatten sich die Nationalsozialisten bedient, um die in der Weimarer Verfassung garantierten Grundrechte außer Kraft zu setzen und ihre politischen Gegner, vor allem die Kommunisten, zu verfolgen.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv Stuttgart A 327, Nr. 969 (Personalakte Theodor Dipper)

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