Abschied aus Deutschland nach Zwangsemeritierung


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Nach Hindenburgs Tod im Jahr 1934 beanspruchte Hitler auch das Amt des Staatsoberhauptes. Als „Führer und Reichskanzler“ besaß er fortan uneingeschränkte Macht und forderte von Armee und Staatsdienern den kompromisslosen Treueeid. Als Professor war im November 1934 auch Karl Barth gehalten, einen Treueid auf den „Führer“ zu schwören.


Ich habe mich nicht geweigert, schrieb er, sondern ich habe den Vorschlag eines Zusatzes gemacht, der es mir möglich machen würde, ihn zu leisten. Dieser von mir vorgeschlagene Zusatz lautete: dem Führer Treue zu leisten nur, ,soweit ich es als evangelischer Christ verantworten kann‘. Das schränkte die Eidleistung freilich so weit ein, dass Barth am 26. November 1934 vom Dienst suspendiert wurde.


Die Vorläufige Kirchenleitung hatte sich an Barths Eideinschränkung ein Beispiel genommen und stellte fest: Ein Eid sei mit der Berufung auf Gott ohnehin durch dessen Gebot scharf begrenzt; daher könne er gefahrlos ohne alle Zusätze abgelegt werden.


Diese Interpretation wurde dem Innenministerium zugeleitet und in der kirchlichen Presse veröffentlicht. Barth bot daraufhin an, den Beamteneid ohne Zusatz zu leisten. Jetzt ging man erst recht gegen ihn vor, entließ ihn aus dem Staatsdienst und lud ihn, da er auf Drängen der Kirchenleitung scharf protestierte, vor Gericht.


Als er den Prozess in erster Instanz verlor und in die Berufung gehen wollte, die er dann gewann, entzogen ihm die Vorläufige Kirchenleitung und der Bruderrat ihre Unterstützung. Enttäuscht blieb er der Arbeit der Bekennenden Kirche nun weitgehend fern. Zu spät bemühte man sich in der Bekennenden Kirche, Karl Barth noch im Lande zu halten.


Durch ein „Reichsredeverbot“ weiter eingeschränkt, ging er ins benachbarte Ausland, zunächst an die Universität Utrecht und nach seiner Zwangspensionierung am 21. Juni 1935 schließlich an die Universität Basel. In Basel war ihm eine Professorenstelle verschafft worden. Der Weggang aus Deutschland und das „Reichsredeverbot“ schmerzten ihn. Doch gab er nicht auf und meldete sich fortan bewusst als „Schweizer Stimme“ zu Wort.


Die hier gezeigte Meldung über Barths berufliches Aus in Deutschland erschien in der bekenntniskirchlichen Zeitschrift „Junge Kirche“. Bei genauerem Hinsehen zeigt sich, dass der Artikel vollständig aus einer politischen Zeitung zitiert ist. So umging man das Verbot kirchlicher Nachrichten, den sogenannten „Frick-Erlaß“ vom November 1934: Statt Originalmeldungen wurden in geschickter Auswahl politische Presseartikel zitiert.


Barth ging schließlich an die Universität Basel, wo er eine Professur übernahm.


Quelle / Titel


  • © Foto: Tim Lorentzen

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