Taktieren der Kirchenbehörde


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Auf die Anfrage des Presbyteriums vom 17.7.1933 hin hatte sich das Konsistorium umgehend mit einem Auskunftsersuchen an die zuständige Staatspolizeistelle Düsseldorf gewandt. Erst nach mehrmaliger Erinnerung traf im September 1933 eine nichtssagende Antwort ein.


In einem handschriftlichen Vermerk zum weiteren Vorgehen der Kirchenbehörde heißt es: Es soll davon abgesehen werden, weitere Schritte zur Aufklärung, etwa durch Rücksprache bei Landrat Dr. Krummacher, zu unternehmen, die zu einem Pfr. Held genügenden Ergebnis nicht führen würden. Auch soll dem Presbyterium, nachdem 8 Wochen seit seiner Anfrage verstrichen sind, die Antwort der Geheimen Staatspolizei jetzt nicht mitgeteilt werden. Es würde dadurch nichts gefördert werden. Die Synode Essen hat es übrigens abgelehnt, von sich aus eine Aufklärung herbeizuführen (Vermerk des Sachbearbeiters: Bei einer Erinnerung des Presbyteriums könnte etwa geantwortet werden: Auf unsere Rückfrage bei der Geheimen Staatspolizei ist uns eine Begründung der Inschutzhaftnahme nicht gegeben worden). Z(u) d(en) A(kten).


Quelle / Titel


  • © 1+2: Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland, Personalakte Heinrich Held 140

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