Verhaftung, Verurteilung und Versetzung


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Pfarrer Otto Mörike wurde nach seiner Überführung in das Untersuchungsgefängnis in Stuttgart bis zum 14. April 1938, Gründonnerstag, für vier Tage in „Schutzhaft“ genommen.


Als er nach seiner Entlassung unter der Auflage, nicht nach Kirchheim zurückzukehren, dennoch wieder zu Hause auftauchte, wurde er am 19. April erneut verhaftet. Zwei Tage später hatte er Kirchheim für immer zu verlassen. Die Kirchenleitung übertrug ihm eine Pfarramtsvertretung in Dornhan/Schwarzwald und Esslingen, ab Juli 1939 die Pfarrstelle in Weissach und Flacht, Dekanat Leonberg.


Das Sondergericht Stuttgart verurteilte Otto Mörike am 27. November 1939 zu zehn Monaten Gefängnis mit drei Jahren Bewährung sowie zu einem Redeverbot in seiner alten Gemeinde Kirchheim.


Gertrud Mörike berichtete in einem an Gründonnerstag abgefassten Brief an ihre älteste, damals zwölfjährige Tochter Dorle von der Gefängnishaft des Vaters. Sie erwähnte in ihrem Brief drei Theologen der Bekennenden Kirche, die ebenfalls in Haft waren:


Der reformierte Theologe Karl Immer (1888–1944), ein führendes Mitglied der rheinischen Bekennenden Kirche, der bereits mehrmals Redeverbot bekommen hatte und in Haft war; Karl Steinbauer (1908–1988), Vikar in Bayern und Gründungsmitglied der bayerischen Bekenntnisgemeinschaft, wurde vier Mal verhaftet, neun Monate verbrachte er im Konzentrationslager Oranienburg-Sachsenhausen; Martin Niemöller (1903–1974), Begründer des Pfarrernotbundes, seit 1931 bis zu seiner Verhaftung 1937 Pfarrer in Berlin-Dahlem. Von 1938 bis Kriegsende war er als „persönlicher Gefangener Hitlers“ im KZ Sachsenhausen, ab 1941 im KZ Dachau.


Quelle / Titel


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