Verhaftung und Verurteilung


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Am 13. Januar 1944 wurde Elisabeth von Thadden im Soldatenheim Meaux bei Paris, wo sie als Rot-Kreuz-Helferin eingesetzt war, von der SS verhaftet, noch bevor sie die ihr zugewiesene Stelle in Cherbourg antreten konnte.


Fortan gab es für sie nur noch Stationen berüchtigter Gefängnisse: Prinz-Albrecht-Straße, Oranienburg, Ravensbrück, das Zuchthaus Brandenburg. Von Oranienburg aus wurde sie täglich zum Verhör nach Berlin gebracht, meist nachts.


Ihr Glaube gab ihr die Kraft, Haft und Schikanen zu ertragen. Der Zuspruch der Familie begleitete sie, besonders die Bibelworte, die die Pröpstin Hildegard von Thadden ihr zukommen ließ, halfen ihr über die Zeit schwerer Selbstvorwürfe hinweg. Viele Passagen des Johannesevangeliums lernte sie auswendig.


In der Anklageschrift vom 22. Juni 1944 wurde von Thadden vorgeworfen, durch Wehrkraftzersetzung und durch Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens die Kriegsfeinde des Großdeutschen Reiches begünstigt zu haben.


Die Verhandlung am 1. Juli 1944 unter Roland Freisler fand mit einem zugewiesenen Pflichtverteidiger, einem völlig angepassten Nationalsozialisten, statt. Elisabeth von Thadden versuchte, ihre innere Einstellung deutlich zu machen. Von Freisler mit höhnischem Gelächter begleitet, stellte sie den Adel ihrer Herkunft und Gesinnung gegen den neuen anmaßenden „Adel“ der SS. Die Verhandlung, die um acht Uhr morgens begonnen hatte, endete um 21.45 Uhr mit der Verkündigung des Todesurteils gegen sie und Kiep.


Quelle / Titel


  • © Behörde des Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen Berlin, MfS HA IX/11 AS 190/67 Bd. 1