Im illegalen Dienst der Bekennenden Kirche


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Nachdem es der Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft in Thüringen nicht gelungen war, Werner Sylten eine reguläre Pfarrstelle zu verschaffen, berief sie ihn im Mai 1936 zum hauptamtlichen Geschäftsführer ihres Büros in Gotha. Dieses Büro wurde sowohl von der Thüringer Kirchenleitung als auch von Staats- und Parteistellen als illegal betrachtet und musste unter einem Decknamen arbeiten. Sylten arbeitete im Büro der Bekenntnisgemeinschaft eng mit Helmut Gollwitzer zusammen, der für Ausbildung und Volksmission zuständig war.


Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros versorgten die Angehörigen der Bekenntnisgemeinschaft mit Informationsmaterial, halfen verfolgten Mitgliedern der Bekennenden Kirche, protestierten gegen Übergriffe von Staats- und Parteistellen und pflegten Kontakte zur Bekennenden Kirche außerhalb Thüringens. Die Zusammenarbeit von Sylten und Gollwitzer endete im März 1937, als die Gestapo ein Redeverbot über Gollwitzer verhängte und er Thüringen verlassen musste. Ein Jahr später schloss die Gestapo am 21. März 1938 das Büro der Bekenntnisgemeinschaft. Werner Sylten verlor seine Stellung und wurde aus Thüringen ausgewiesen.


Erneut musste er sich von seinen Söhnen trennen und stand ohne jede Perspektive auf der Straße. Erschwerend kam hinzu, dass sich in Gotha auch Syltens Hoffnung zerschlagen hatte, seine frühere Mitarbeiterin aus Bad Köstritz, Brunhilde Lehder, heiraten zu können. Nach den Nürnberger Gesetzen bedurften „Halbjuden“ einer Ausnahmegenehmigung für eine Heirat, die Sylten verweigert wurde. Auch von der Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft erhielt er für seine Beziehung mit Brunhilde Lehder keine Unterstützung. Die tiefe Verzweiflung über seine Lage brachte er in Gedichten, wie „Die Zeit verrinnt“, zum Ausdruck.


Quelle / Titel


  • © Privatbesitz Walter Sylten, Berlin

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