Prozess vor dem Volksgerichtshof


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In der Haft verfasste Metzger im Juli 1943 eine umfangreiche Darstellung seiner Handlungen und seines pazifistischen Werdegangs (K. Drobisch, Krieg, 118–138) sowie eine freimütige Stellungnahme gegenüber einem Reichsminister (ebda., 115–118). Als Reaktion auf die ausbleibende Vernehmung durch einen Untersuchungsrichter erläuterte er zudem sein Memorandum (Auszüge: ebda., 138–142) für den Untersuchungsrichter und den Oberreichsanwalt.


Am 14. Oktober 1943 fand der Prozess gegen Metzger wegen Vorbereitung zum Hochverrat und Feindbegünstigung unter Leitung des berüchtigten Roland Freisler (1893–1945) statt. Nach nur etwas mehr als einer Stunde „Verhandlung“, während der seine Friedensbemühungen seit 1917 belastend herangezogen wurden, wurde Metzger wegen Feindbegünstigung nach §91 StGB zum Tode verurteilt. Er wurde in das Zuchthaus Brandenburg verbracht, wo er unter erschwerten Haftbedingungen theologische Studien betrieb, Gedichte verfasste und mit den Christkönigsschwestern in regem Briefkontakt stand.


Das Freiburger Ordinariat ließ sich durch den Leiter des Bischöflichen Kommissariats der Fuldaer Bischofskonferenz, Bischof Heinrich Wienken (1883–1961), über Metzgers Fall informieren und trug die Kosten für den Verteidiger Rudolf Dix († 1952). Gröber charakterisierte Metzger am 9. Oktober 1943 gegenüber Dix als einen hoch veranlagten, aber unpolitischen und wirklichkeitsfremden Idealisten. Wolkensegler Max sei ein Hyperphilanthrop, aber kein Verbrecher (H. Ott, Dokumentation, 310–312).


Gegenüber Freisler, dem Reichsjustizminister und dem Oberreichsanwalt nannte Gröber am 16. Oktober 1943 Metzger zwar auch einen naiven Idealisten, er distanzierte sich aber deutlich von den Verbrechen seines Diözesanpriesters. Irritierend ist auch Gröbers Gnadengesuch an die beiden Letztgenannten: Metzger könne sein Verbrechen durch den heldenhaftesten Tod an der Front ... sühnen (ebda., 313f.).


Am 17. April 1944 wurde Max Josef Metzger im Zuchthaus Brandenburg mit dem Fallbeil hingerichtet. Dank des Einsatzes der Christkönigsschwestern konnte sein Leichnam am 21. April auf dem Brandenburger Friedhof in aller Stille beigesetzt werden. Am 18. September 1946 wurde Metzger auf den St. Hedwigs-Friedhof in Berlin umgebettet, am 27. April 1968 wurden seine sterblichen Überreste auf dem Friedhof von Meitingen beigesetzt.


Am 6. März 1997 hob das Landgericht Berlin das Todesurteil gegen Max Josef Metzger auf.


Quelle / Titel


  • © Archiv des Christkönigs-Instituts, Meitingen