Gehorsam und Widerstand


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Im Jahr 1948 veröffentlichte Johannes Koch-Mehrin (Namenszusatz seit 1946) in nahezu unveränderter Fassung unter dem Titel „Die Stellung des Christen zum Staat nach Röm. 13 und Apok. 13“ einen Vortrag, den er 1938 in der Pfarrerbruderschaft der Synode Braunfels/Lahn gehalten hatte.


Es sei nicht Sache des Staates, das Leben wie auch immer zu gestalten, sondern diesem in einer christlichen Gestaltung Raum zu gewähren, erklärte Koch in der Situation des Jahres 1938. Wo die Staatsmacht diese Aufgabe verkennt und ihre Grenzen überschreitet, da kann – ohne daß damit das Recht der Revolution begründet würde – von der Pflicht des Gehorsams als einer christlichen nicht mehr die Rede sein; ja es kann Pflicht sein, nicht zu gehorchen und die Folgen auf sich zu nehmen – zu leiden.


Auch nach 1945 war Koch-Mehrin davon überzeugt, dass sowohl nach Römer 13 als auch Apokalypse 13 gewaltsamer Widerstand, Beteiligung an revolutionären Aktionen, nicht erlaubt, sondern das Verharren in der Geduld und im Glauben die einzige christlich-legitime Gegenwehr gegen die Verfolgung durch die Gewalt der Herrschenden sei.


In einem Literaturbericht aus dem Jahr 1952 betonte Koch-Mehrin ebenfalls den Widerstand der Christen durch das Wort mit der Folge des Leidens. Am Ende des Beitrags resümiert er jedoch als Tendenz der neueren Untersuchungen zur politischen Ethik, dass in einem extremen Falle ein Rechtsbrecher als des Verderbers vieler Menschenleben gewaltsam beseitigt werde könne. Dieser gewaltsame Widerstand erfolge jedoch nicht durch Glieder der Gemeinde Jesu Christi, sondern durch Menschen, die als Werkzeuge, die Gott unabhängig von ihrem Glauben oder Unglauben in den Dienst seines Weltregimentes genommen habe.


Quelle / Titel


  • © Zitiert nach: Johannes Koch-Mehrin: Gehorsam und Widerstand gegen die Staatsgewalt im Spiegel der Konfessionen. In: Evangelische Ethik 12, 1952/1953, S. 320–340, S. 336f.