Lagerseelsorge


  • 1tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 2tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 3tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 4tes Bild zum Dokument
    Bildlupe

Im Vorfeld der 10. Volltagung des NKFD war den Geistlichen von sowjetischer Seite eine Ausweitung der Seelsorge zugesagt worden. Diese Zusage spielte vermutlich eine wichtige Rolle für die Entscheidung weiterer Theologen, das NKFD zu unterstützen. Schon zuvor waren Gottesdienste und Seelsorge in den Lagern mitunter möglich gewesen, jedoch hing das allein vom jeweiligen Lagerkommandanten ab. Auf die drängenden Bitten der Pfarrer Kayser und Schröder hin wurde von der Hauptlagerverwaltung ab Winter 1943 die Lagerseelsorge in allen Stammlagern für Offiziere und Mannschaften grundsätzlich erlaubt.


Im Juni 1944 erhielt der Arbeitskreis für kirchliche Fragen die Aufgabe, in einer größeren Anzahl von Kriegsgefangenenlagern die Seelsorge zu organisieren. Damit wurde eine seelsorgerliche Versorgung auch von Lagern möglich, die bislang ohne Pfarrer waren. Die mit der Lagerseelsorge beauftragten Theologen erhielten eine schriftliche Bescheinigung des Arbeitskreises, die sie dazu berechtigte, in den Kriegsgefangenenlagern Gottesdienste und Abendmahlsfeiern abzuhalten sowie Einzelseelsorge zu betreiben. Monatlich erhielt der Arbeitskreis von den Lagerseelsorgern einen Tätigkeitsbericht. Diese Berichte waren in ihrem Tenor zumeist positiv, jedoch unterschied sich die Lage der Seelsorge in den einzelnen Lagern auch weiterhin.


Die Bevollmächtigten des NKFD für Lagerseelsorge bildeten in ihren Lagern zum Teil Arbeitskreise, die den „Antifaschisten“ (Antifa-Aktivs) in den Lagern zugeordnet waren und in denen Diskussionen über kirchenpolitische und politische Fragen geführt wurden.


Quelle / Titel


  • © Christiane Godt-Schröder

Verwandte Inhalte