Redeverbot und Zwangsversetzung


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Gegen Ende von Gerhard Dedekes Inhaftierung verfolgte das Konsistorium immer deutlicher den Kurs einer Zwangsversetzung. Nur unter diesen Bedingungen stimmten die staatlichen Behörden einer Freilassung des Pfarrers zu. Zwischen dem Konsistorium und Dedeke selber entstanden so massive Spannungen.


Das Konsistorium verhängte schließlich ein Predigtverbot für Dedeke in Minden und leitete ein Versetzungsverfahren ein. Dedeke hielt jedoch mit sehr emotionalen Argumenten an seiner Mindener Predigtstätte fest. Bei einem Gespräch während der Haft mit dem Konsistorialrat Friedrich Hagemann kam es nach Aussagen des Gefängnispersonals zu einer heftigen Auseinandersetzung, während der sich Dedeke ausfallend verhalten habe. Hagemann empfahl daher, die staatlicherseits erzwungene Versetzung erst nach der Haftentlassung und einem Sanatoriumsaufenthalt zu veranlassen.


Am 1. Juli 1941 wurde Dedeke gegen seinen Willen nach Linden-Dahlhausen versetzt. Er bezeichnete sich noch 1943 als verkrachte kirchliche Existenz. Erst durch seine Berufung zum Kirchenrat nach Kriegsende dürfte Dedeke sich mit der Kirchenleitung innerlich versöhnt haben.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 1 neu 448 (Personalakte Dedeke)

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