Anzeige und Verhaftung


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Vom 29. April 1938 bis 6. Mai 1938 war Dedeke zum ersten Mal inhaftiert worden. Anlass war die Verteilung von Flugblättern zur Verhaftung Martin Niemöllers. Seine Inhaftierung wurde allerdings mit dem angeblichen „Verstoß gegen die Verdunkelungsanordnung“ begründet.


Die zweite Haftzeit war von wesentlich längerer Dauer, nämlich vom 5. März 1941 bis zum 19. Mai 1941. Der äußere Anlass der Inhaftierung bestand dieses Mal in der angeblichen „Beleidigung von Beamtenkindern“. Einer seiner Konfirmanden war zum deutschchristlichen Unterricht übergewechselt. Dedeke hatte dies so kommentiert, dass meist Kinder, die durch Fehlverhalten im Unterricht auffallen, wechseln würden. Ein deutschchristlicher Prädikant hatte Dedeke wegen dieser Bemerkung angezeigt. Am 5. März 1941 wurden Schreibmaschine und Vervielfältigungsapparat im Gemeindeamt beschlagnahmt.


Besonders erregte Dedeke aber das Verbot einer Veranstaltung mit gottesdienstlichem Charakter; er kritisierte, dass in Kriegszeiten extra zwei Beamte für solche Maßnahmen von Bielefeld nach Minden geschickt worden seien.


Die Folge war ein Verhör bei der Gestapo und schließlich die Verhaftung Dedekes – den offiziellen Angaben zufolge wegen Beamtenbeleidigung. Das vorliegende Dokument legt ein internes Zeugnis von den Verhandlungen des Konsistoriums mit der Gestapo zugunsten Dedekes ab. Dieser selbst sah im Konsistorium allerdings einen Gegner.


Quelle / Titel


  • © Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 1, 448 (Personalakte Dedeke)

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