Gottesgebot und Menschengebot


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In der Schriftenreihe „Theologische Existenz heute!“ erschien 1936 Hans Asmussens Schrift „Gottesgebot und Menschengebot“. Wie in seinen Beiträgen zur „Denkschrift der Zweiten Vorläufigen Kirchenleitung an Hitler“ (1936), so argumentierte er auch hier ausgehend von der unbedingten Verpflichtung gegenüber den Geboten Gottes.


In der Kirchenpolitik der Deutschen Christen war seiner Auffassung nach nicht mehr deutlich genug die Unterscheidung zwischen Gebot und weltlichem Gesetz zu erkennen, wie sie Luther im reformatorischen Sinne eingefordert hatte. Eine Mitarbeit in den von Reichskirchenminister Kerrl gebildeten Kirchenausschüssen kam daher für Asmussen nicht infrage.


Eine besondere Rolle spielte die „Verpflichtung auf Gottes Gebot“ darüber hinaus in der Eidesfrage. Ein kirchlicher Treueid auf Hitler bedeutete nach Asmussens Überzeugung eine gefährliche Vermischung der zwei Bereiche menschlicher und göttlicher Ordnung.


Vielmehr forderte ein Schwur auf Gottes Namen vom eidleistenden Pfarrer, unter gar keinen Umständen in Ausübung seines staatlichen Dienstes irgendetwas zu tun oder zu dulden, was der Offenbarung Gottes in Christus zuwiderläuft. Eher wäre im Konfliktfall ein Treueid auf Hitler als nicht geleistet zu betrachten. Besonders gefährlich sei die Vermischung von Gottes- und Menschengebot in der Eidesfrage deswegen, weil die Stimmen im staatlichen und parteilichen Leben sich mehren, die dem Führer und seinem Werke Eigenschaften und Nomina zusprechen, die in der christlichen Kirche nur auf Gott anwendbar sind.


Diese harsche Kritik am religiösen Charakter des Führerkults und seiner Beanspruchung des christlichen Gewissens führte zu einem raschen Verbot von Asmussens Schrift. Das hier gezeigte Exemplar stammt aus der Bibliothek von Wilhelm Jannasch, einem weiteren Mitarbeiter der Denkschrift an Hitler.


Quelle / Titel


  • © Universitätsbibliothek München (BB 8788-41)

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