Friedrich Müller


Friedrich Müller wurde am 28. November 1880 als Sohn eines Kaufmanns in Berlin geboren. Als Grundschullehrer ausgebildet, begann er 20jährig den Dienst in Schulen. Am 1. April 1907 heiratete er Alma Siering, mit der er fünf Kinder hatte. Nach dem Ersten Weltkrieg konnte er studieren und erwarb 1924 in Hamburg den Grad des Dr. rer. pol. mit einer Arbeit über den Sozialphilosophen Charles Fourier. Nebenberuflich studierte er 1925 bis 1928 an der Berliner Universität evangelische Theologie. In der Weimarer Zeit gehörte der nationalistisch gesinnte Müller der Deutschnationalen Volkspartei an. 1931 wurde er ordiniert und konnte am 16. November 1931 die Pfarrstelle Niederndodeleben (bei Magdeburg) antreten. 1933 schloss er sich den Deutschen Christen an und wirkte für circa zwei Jahre als deren Kreisleiter. Danach wandte er sich der Bekennenden Kirche zu.


1933 sprach Müller auf Aufforderung der NSDAP zur Flaggenhissung „des neuen Reiches“, später zur Fahnenweihe der SA in Niederndodeleben und Olvenstedt. 1933 beantragte er die Mitgliedschaft in der NSDAP und war Parteianwärter; wegen angeblich gehässiger politischer Äußerungen wurde er später aber nicht aufgenommen (AKPS Rep. A, Personalakte Dr. Müller M 473). Denn im Jahr 1934 protestierte Müller öffentlich gegen Willkürmaßnahmen örtlicher NSDAP-Funktionäre gegenüber kirchlichen Gruppen. 1936 brachte er in einem Poesiealbumeintrag seine wachsende Abneigung gegenüber der Partei zum Ausdruck. Dies führte zur Strafanzeige beim Landgericht Magdeburg. Wegen der Weitergabe des Offenen Briefes des US-amerikanischen Kirchenführers Charles MacFarland an Hitler kam Müller 1937 für sechs Monate in Untersuchungshaft. In seinem Dorf war Müller jedoch voll anerkannt. Gemeindeglieder bescheinigten ihm 1937 ausdrücklich, er habe durch Wort und Tat stets zu erkennen gegeben, dass er ein deutscher Mann von großer Aufrichtigkeit ist, der eine klare nationale Einstellung mit sozialistischem Empfinden bewusst verbindet (AKPS Akte Rep H 51 Nr. 1300). Am 27. Juli 1938 leistete er, wie fast alle Pfarrer, den Treueid auf Hitler unter Beifügung der – distanzierenden – Erklärung, die Präses Karl Koch (Bad Oeynhausen) empfohlen hatte. Seine Kritik am NS-Staat aber nahm zu. Am 21. Juli 1939 wurde Müller vom Sondergericht Hamburg zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Untersuchungshaft wurde ihm angerechnet und der Rest der Strafe gemäß des Amnestiegesetzes vom Mai 1938 zur Bewährung ausgesetzt.


Müller erkrankte 1940 an Darmkrebs, der in Berlin mehrfach operiert wurde. Er verstarb am 21. Dezember 1942.


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