Illegale Theologenausbildung


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Seit 1934 sorgte die Ausbildung der künftigen Pfarrer für weitere Konflikte. Reichsbischof Ludwig Müller schloss die altpreußischen Predigerseminare, um die Pfarramtskandidaten ganz im deutschchristlichen Sinne ausbilden zu können. Den Prüfungskommissionen für die Theologischen Examina in den zerstörten Landeskirchen gehörten zahlreiche Deutschen Christen an. Um weltanschaulichen Einfluss auf die Theologischen Fakultäten zu nehmen, besetzte der NS-Staat theologische Lehrstühle mit regimetreuen Deutschen Christen. Viele Professoren, die der Bekennenden Kirche angehörten, wurden entlassen oder versetzt.


Die Bekennende Kirche befürchtete, dass der theologische Nachwuchs zu „Irrlehrern“ ausgebildet würde. Deshalb begann sie, die Ausbildung und Prüfung des theologischen Nachwuchses selbst in die Hand zu nehmen. Sie errichtete eigene Prüfungskommissionen, Predigerseminare und eine Kirchliche Hochschule.


Dies führte nicht nur zu Konflikten mit den deutschchristlichen Kirchenbehörden, sondern ab 1935 zur direkten Konfrontation mit dem NS-Staat. Theologiestudenten, die sich für die Ausbildung bei der Bekennenden Kirche entschieden, verzichteten auf jede berufliche Sicherheit und galten fortan als „Illegale“.


So verbot Reichserziehungsminister Bernhard Rust den evangelischen Theologiestudenten in einem Erlass vom 17. November 1936, Ersatzkurse oder ähnliche Einrichtungen anstelle der Hochschulvorlesungen zu besuchen. Bei Zuwiderhandlung drohte der Ausschluss von Studium an allen deutschen Hochschulen.


Dies betraf unmittelbar die Studenten an der Kirchlichen Hochschule der Bekennenden Kirche in Wuppertal-Elberfeld und Berlin. Die Kirchliche Hochschule hatte trotz Verbots durch die Gestapo im November 1935 den Lehrbetrieb aufgenommen, in Berlin im Untergrund, in Wuppertal-Elberfeld getarnt im Rahmen einer dort bereits bestehenden Theologischen Schule.


Die Studenten der Hochschule weigerten sich, das Verbot zu befolgen. Der Student Hans Brückmann schrieb seinen Eltern am 6. Dezember 1936, jetzt heiße es Entweder – oder. Entweder an staatlichen Hochschulen ,Theologe‘ der NS-Weltanschauung werden oder kirchlicher Theologe, d. h. dem einen Herrn der Kirche Jesus Christus gehorsam sein.


Bei der Weigerung, sich zu einem Theologengeschlecht heranziehen zu lassen, das nur die Aufgabe hat, den nationalsozialistischen Staat religiös zu unterbauen, blieben Hunderte von jungen Theologen auch dann noch, als Heinrich Himmler im August 1937 sämtliche Lehr- und Prüfungseinrichtungen der Bekennenden Kirche unter Strafandrohung verbot und damit in den Untergrund drängte.


Quelle / Titel


  • ©Archiv der Evangelischen Kirche im Rheinland Düsseldorf, 2LR 045/4567

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