Verweigerung der Verwendung von NS-Symbolen


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Nachdem die Nationalsozialisten 1933 die Macht übernommen hatten, stand Friedrich von Praun den neuen politischen Verhältnissen ähnlich wie Kirchenpräsident Friedrich Veit (1861–1948) mit kühler Reserve gegenüber (zit. nach W. Huber, Praun, S. 251). In der Folge verweigerte er sowohl im dienstlichen als auch im persönlichen Bereich die Verwendung von NS-Symbolen.


Dies galt vor allem im Zusammenhang der Auseinandersetzungen um die Beflaggung kirchlicher Gebäude mit der Hakenkreuzfahne. Am 12. März 1933, dem Volkstrauertrag zum Gedenken an die Gefallen des Ersten Weltkriegs, wurden die Ansbacher Pfarrhäuser und das Dienstgebäude der Landeskirchenstelle wie in den Vorjahren mit der Kirchenfahne beflaggt. Am folgenden Tag brachten Vertreter der örtlichen NSDAP jedoch Hakenkreuzfahnen ins Dekanat und verlangten, diese umgehend zu hissen. Außerdem wurde aus nationalsozialistisch gesinnten Pfarrhäusern der Wunsch laut, mit der Hakenkreuzfahne beflaggen zu dürfen.


Da die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt unklar war, hielt von Praun Rücksprache mit der Münchner Kirchenleitung und verhandelte anschließend mit der NSDAP-Ortsgruppenleitung. Dort wurde ihm eine Anordnung der Regierung von Mittel- und Oberfranken vorgelegt, nach der laut Erlass von Reichspräsident Paul von Hindenburg (1847–1934) ab sofort mit der schwarz-weiß-roten Reichsflagge und der Hakenkreuzfahne zu beflaggen war, um die ruhmreiche Vergangenheit des Deutschen Reichs und die kraftvolle Wiedergeburt der Deutschen Nation zu demonstrieren (Reichsgesetzblatt I vom 17. März 1933, S. 193).


Von Praun weigerte sich jedoch, die staatliche Anordnung zu befolgen und machte klar, dass die Kirche allein nach kirchlichem Ermessen handele und dass ihr weder der Reichpräsident noch eine untere staatliche Stelle einen bindenden Auftrag geben könne. Die Kirche, eingebaut in Volk und Vaterland, werde zwar an jeder sittlichen Erneuerung mitarbeiten, lehne aber jede parteipolitische Bindung grundsätzlich ab. Daraufhin holten Parteivertreter die Fahnen aus dem Dekanat wieder ab.


Anschließend wurde bei einer Besprechung im Dekanat beschlossen, auf den Pfarrhäusern die Kirchenfahne zu hissen als Zeichen der Hoffnung auf eine sittlich-religiösen Aufstieg. Von Praun übernahm diese Regelung auch für die Landeskirchenstelle und bemühte sich darum, dass der Beschluss auch in anderen Dekanaten Beachtung fand, wo die Hakenkreuzfahne bereits gehisst worden war.


Dauerhaften Erfolg hatte er damit jedoch nicht: Der Landeskirchenrat weichte die Ansbacher Lösung schon wenige Monate später wieder auf und gab unter dem Druck von Staat und Partei widersprüchliche Anweisungen. Mehrfach wurden Pfarrer angezeigt, die die staatlich angeordnete Beflaggung unterließen. Für die Landeskirchenstelle selbst galt ab Herbst 1933 die staatliche Anweisung, mit der Reichs- und der Hakenkreuzfahne zu beflaggen, weil sich das Dienstgebäude in Staatsbesitz befand.


Neben der Ablehnung der Beflaggung mit der Hakenkreuzfahne fiel von Praun den NS-Machthabern auch durch die Verweigerung des Deutschen Grußes („Hitler-Gruß“) negativ auf, den er später selbst noch nach seiner Festnahme verweigerte. Als Distanzierung vom NS-Staat wertete das NS-Regime zudem ein Glückwunschtelegramm von Prauns an Kaiser Wilhelm II. (1859–1941) zu dessen 80. Geburtstag.


Quelle / Titel


  • © LAELKB, LKR 0.2.0003 – 2013

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