Verweigerung des Pfarrereides auf Hitler


  • 1tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 2tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 3tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 4tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 5tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 6tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 7tes Bild zum Dokument
    Bildlupe
  • 8tes Bild zum Dokument
    Bildlupe

Die deutschchristlich geleiteten Landeskirchen nutzten die Gunst der allgemeinen nationalen Euphorie nach dem „Anschluss“ Österreichs und verordneten ihren Pfarrern den Treueeid auf Hitler. Solche Verordnungen erschienen kurz darauf auch in fast allen anderen Landeskirchen.


In den meisten Kirchen verlief die Vereidigung reibungslos, nicht wenige Pfarrer gerieten aber in Gewissenskonflikte zwischen staatsbürgerlicher Loyalität und christlicher Identität. Besonders intensiv war die Diskussion und Auseinandersetzung in der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union.


Im Mai 1938 mahnte Karl Barth die Bekennende Kirche in einem „Consilium zur Frage des Treueides“, dass der Eid im Sinne des Nationalsozialismus und damit im Sinne einer totalen Bindung verstanden werden müsse. Dies bestätigte eine im gleichen Monat erschienene „Ansprache“ des Evangelischen Oberkirchenrats Berlin, in der die Bindung an Volk, Staat und „Führer“ Vorrang vor anderen Bindungen gewann.


2000 altpreußische Pfarrer verweigerten zunächst den Eid. Anfänglich sprachen sich auch die Leitungsgremien der Bekennenden Kirche gegen die Eidesleistung aus. So erklärte die Bekenntnissynode im Rheinland auf ihrer Tagung Ende Mai 1938 in Essen, die in der "Ansprache" des Evangelischen Oberkirchenrats enthaltene Auslegung des Eides gehe über die dem Christen durch das Neue Testament eingeschärfte Pflicht, sich der Obrigkeit unterzuordnen, hinaus und bringe die Pfarrer in Widerspruch zu ihrem Ordinationsgelübde.


Die Bekennende Kirche wagte es jedoch nicht, den Eid auf Hitler grundsätzlich abzulehnen. Ihre Verweigerung begründete sie mit der mangelnden staatlichen Forderung nach dem Eid und mit der Befürchtung, die deutschchristlichen Kirchenleitungen würden den Eid als Anerkennung ihres bekenntniswidrigen Kirchenregiments auslegen.


Als die Leitungsgremien der Bekennenden Kirche im Juli 1938 zu der Annahme kamen, dass der Staat den Eid erwarte, gaben sie die Eidesleistung für die Pfarrer frei. Die meisten Pfarrer leisteten nun den Eid. Daraufhin warf Karl Barth der Bekennenden Kirche in einem offenen Brief vom 6. August 1938 Verrat am Bekenntnis vor, weil der Eid auf Hitler unter allen Umständen gegen das erste Gebot verstößt.


Am 8. August 1938 wurde dann ein Schreiben von Reichsleiter Martin Bormann vom 13. Juli 1938 bekannt, in dem es hieß, dem Eid komme lediglich eine innerkirchliche Bedeutung zu, da die Kirche die Anordnung des Eides von sich aus erlassen habe. Damit war die gesamte evangelische Pfarrerschaft – von der Bekennenden Kirche bis zu den Deutschen Christen – blamiert.


Quelle / Titel


  • ©Archiv der Ev. Kirche im Rheinland, Düsseldorf, 6 HA 004 (Kirchenkampfakten Joachim Beckmann), B 34

Verwandte Inhalte